Katzen ohne Schwänze, Hunde mit verformten Köpfen: Nicht jede Züchtung ist gut für die Tiere. Bundesagrarministerin Aigner will jetzt gegen Qualzuchten vorgehen.

Berlin - Mit einer Novelle des Tierschutzgesetzes will Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) das Verbot der sogenannten Qualzucht von Haustieren durchsetzen. Bis jetzt läuft das Verbot vor allem wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts weitgehend ins Leere. Mit Qualzucht ist eine Zucht gemeint, die zu Schmerzen oder Leiden von Tieren führt oder bewirkt, dass sie Verhaltensstörungen zeigen.

 

So neigen zum Beispiel Hunde, die kein Fell haben (sogenannte Nackthunde), zu Gebissanomalien, zu Sonnenbrand oder Allergien. Traurig ist auch das Schicksal von französischen Bulldoggen oder Möpsen, deren Köpfe so rund gezüchtet werden, dass sie schlecht atmen können, beim Fressen würgen oder im Sommer zusammenbrechen, weil ihre verformten Schädel keine Regulation der Körperwärme zulassen.

Für den Tierschutzbund fallen auch Katzen, die kurze oder gar keine Schwänze haben, in die Gruppe der Qualzucht. Bei ihnen tauchten Ausfallerscheinungen wie ein hoppelnder Gang, Darmvorfälle oder Inkontinenz auf. Ein im Jahr 1999 vom Agrarministerium erstelltes Fachgutachten wendet sich auch dagegen, Katzen so zu züchten, dass ihre Tasthaare unbrauchbar sind oder ganz fehlen. Denn diese Haare dienen dazu, dass Katzen sich gerade in der Dunkelheit räumlich orientieren können.

Die Messlatte soll tiefergelegt werden

Das Verbot solcher Zucht durchzusetzen ist für die Kontrollbehörden allerdings schwierig. Zum einen fehlt es ihnen häufig an Personal. Zum anderen hat ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Dezember 2009 die Kontrolle erschwert. Im sogenannten "Haubenentenurteil" (Haubenenten sind Enten, die eine Federhaube auf dem Kopf haben) hatte das Gericht entschieden, dass eine Qualzucht nur dann vorliegt, wenn es "überwiegend wahrscheinlich ist", dass das Leiden eines Tieres auf die Zucht und nicht auf eine zufällige genetische Veränderung zurückgeht.

Das heißt: die Behörde muss einem Züchter nachweisen, dass eine bestimmte Verformung bei einem Tier keine Laune der Natur, sondern Absicht des Züchters ist. Damit das Verbot der Qualzucht in der Praxis auch wirklich wirkt, hat Ministerin Aigner nun eine Änderung des Tierschutzgesetzes vorgelegt. Sie will damit die vom Gericht nach oben geschraubte Messlatte wieder tieferlegen. Denn künftig soll das Verbot greifen, wenn ein Zuchtverfahren erwarten lässt, dass die Tiere leiden oder Schmerzen haben.

Neben dieser strengeren Fassung des Verbots will Aigner ein neues Verbot einführen: Tiere, die aus einer Qualzucht stammen, dürfen nicht mehr öffentlich ausgestellt werden. Damit soll die Kommerzialisierung unterbunden werden, die es heute dadurch gibt, dass Tiere mit Qualzuchtmerkmalen auf Ausstellungen Preise gewinnen, womit ihr Züchter Bekanntheit gewinnt und seinen Absatz wie seinen Gewinn steigert.