Ein Halter ist gegen eine Verfügung des Landratsamts Ludwigsburg vorgegangen. Er wollte seine Hündin während der Arbeitszeit im Auto lassen. Das Verwaltungsgericht lehnte den Eilantrag des Mannes gegen die Verfügung der Behörde jedoch ab.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Hechelnd hat die Hündin Cosima im Kombi gelegen. Dieser Anblick des unter der Hitze leidenden Tieres erregte das Mitleid von Kollegen in einer Firma im Landkreis Ludwigsburg. Sie meldeten dem Betriebsrat, was sie im Wagen eines Mitarbeiters auf dem Parkplatz entdeckt hatten. Die Meldung wurde an das Veterinäramt des Landratsamts weitergegeben. Das Amt untersagte es Cosimas Herrchen, das Tier während seiner Arbeitszeit im Auto unterzubringen. Der Halter stellte einen Eilantrag gegen diese Verfügung der Behörde. Das Verwaltungsgericht Stuttgart wies diesen nun zurück.

 

Jeden Tag saß das Tier bis zu zehn Stunden lang im Wagen

Das Tier sei jeden Tag etwa zehn Stunden lang im Auto gehalten worden. Zur Arbeitszeit des Halters von acht Stunden sei noch die gut einstündige Fahrt vom Wohnort zur Firma dazugekommen, eine Strecke von etwa 90 Kilometern. Vier Tage in der Woche habe das Tier so zubringen müssen, so oft pendelte der Halter von seinem Wohnort auf der Alb in den Landkreis Ludwigsburg zur Arbeit. Das Veterinäramt des Landratsamts stellte seine Verfügung am 6. August aus, nachdem ein Mitglied des Betriebsrats am 17. Juli darauf aufmerksam gemacht hatte, dass der Hund auf dem Parkplatz im Auto saß. Das Amt habe bei seiner Entscheidung auch darauf verwiesen, dass für das Tier Gefahr im Verzug gewesen sei, sagte Ulrike Zeitler, die Sprecherin des Stuttgarter Verwaltungsgerichts.

Weimaraner sind Jagd- und Begleithunde

Cosima ist eine Weimaraner-Hündin, eine als Jagd- und Begleithund eingesetzte Rasse, die viel Bewegung braucht. Das Tierschutzgesetz regelt, wie Tiere zu halten sind. Neben der angemessenen Ernährung und Bewegung muss auch die Unterbringung verhaltensgerecht sein. Das Amt habe die Umstände so gewertet, dass der Hund im Auto gehalten worden sei. Dem habe der Besitzer der Hündin widersprochen. Er habe sein Tier während des Arbeitstags auch beschäftigt, und es habe den notwendigen Auslauf bekommen. Diese Erklärungen akzeptierten weder das Gericht noch die Experten des Ludwigsburger Veterinäramts. Die Begründung: der Mann sei an jedem Ort Halter des Tieres, also auch am Arbeitsplatz. Folglich befinde sich die Hündin in seiner Obhut, und so habe er für die richtige Unterbringung zu sorgen. Das Auto sei nur zum Transport, nicht aber zur Unterbringung der Weimaraner-Hündin geeignet.

Bei großer Hitze kann die Luft im Fahrgastraum eines Autos schnell zu knapp und zu heiß für ein Tier werden. So kam für einen Pitbull in Neckartenzlingen (Landkreis Esslingen) jede Hilfe zu spät. Die Besitzer hatten ihn eine halbe Stunde bei mehr als 30 Grad Außentemperatur im Auto gelassen. In Köln verendete Anfang Juli ein Weimaraner, der zwei Stunden lang in einem Kleinwagen eingesperrt war.