Tierschutz in Göppingen Anzeige wegen toter Rehkitze

Ein von einer Wiese in einem Göppinger Teilort gerettetes Rehkitz. Die Jungtiere im Gras zu entdecken, ist ohne Drohne fast unmöglich. Foto: privat

Ein Göppinger Landwirt soll trotz Intervention des Jagdpächters zwei Kitze beim Mähen getötet haben, anstatt auf Retter mit einer Drohne zu warten.

Eigentlich arbeitet der Jäger, der ein Revier in einem Göppinger Teilort gepachtet hat, mit Landwirten gut zusammen. Doch in der vergangenen Woche ist ihm der Kragen geplatzt. Der 65-Jährige hat Anzeige gegen einen Bauern erstattet, den er seit vielen Jahren kennt – und der am Mittwoch mindestens zwei Rehkitze beim Mähen getötet haben soll, obwohl der anerkannte Wildtierschützer und Naturschutzwart im Kreis Göppingen ihn eindringlich darauf hingewiesen hatte, dass er vor der Mahd auf jeden Fall die Wiese mit Drohnen nach den Jungtieren absuchen müsse.

 

Erst in der vergangenen Woche war ein Landwirt wegen eines ähnlichen Falls in Weinheim verurteilt worden. Ebenfalls am Mittwoch waren in Herbrechtingen im Kreis Heidenheim in einer abgemähten Wiese zwei tote Rehkitze gefunden worden, hier ermittelt die Polizei gegen einen 66-Jährigen, der die Fläche gemäht haben soll.

Für die Wärmekamera ist es tagsüber zu heiß gewesen

Im Göppinger Fall hatte sich der Landwirt zwar mit einer kurzen E-Mail an den Jagdpächter gewandt – allerdings sehr kurzfristig am Mittag. „Alle drei Drohnenpiloten haben mir einheitlich bestätigt, dass eine Kitzrettung mit der Drohne bedingt durch die aktuelle Witterung (starke Sonneneinstrahlung und 25 Grad Außentemperatur) unmöglich sei“, schreibt der Jäger in seiner Strafanzeige, die ans Polizrevier Göppingen und die Staatsanwaltschaft Ulm ging.

Drohnenpilot Thomas Rieger vom Verein Schwabenkitz bestätigt, dass er an jenem Mittwoch angerufen worden sei und dass eine Suche bei den derzeitigen Temperaturen tagsüber unmöglich sei. Die Wärmebildkamera könne die Rehkitze in der warmen Wiese nicht erkennen, das sei nur nachts möglich, weswegen die Drohnen momentan morgens um 4.30 Uhr abheben, manchmal auch am späten Abend.

Die Piloten hätten ihm angeboten, dass der Landwirt doch die Mahd auf den frühen Morgen des 1. Juni verlegen solle, „dann würde das Kitzrettungsteam mit Thomas Rieger als Pilot um 5.30 Uhr vor Ort eintreffen“, schreibt der 65-jährige Jagdpächter in seiner Anzeige. Gegen 15 Uhr habe er den Bauern per E-Mail über das Angebot der Kitzretter informiert und auf seine Antwort gewartet. Gegen 17.10 Uhr am 31. Mai sei er dann in sein Revier gefahren. „Sehr überrascht und aufgelöst“ sei er gewesen, als er den Landwirt sah, „der munter und mit einem Affentempo diese Wiese mähte. Zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits drei Viertel der Fläche gemäht“.

Der Landwirt soll mit der Mahd weiterer Flurstücke begonnen haben

Zwischenzeitlich war auch ein weiterer Jäger mit seinem Hund an der Wiese eingetroffen. Der Jagdpächter berichtet: „Auf der bereits gemähten Fläche sahen wir eine Rehgeiß stehen, die ein verstörtes und unbeholfenes Kitz führte. Sie schrie nach ihrem zweiten Kitz, welches leider nicht kam, weil es vermutlich kurz davor vermäht wurde.“ Der Landwirt sei auf ihre Vorhaltungen nicht eingegangen und habe nur gesagt, er werde jetzt zwei weitere Flurstücke mähen. Damit soll er auch umgehend begonnen haben. In seiner Anzeige schreibt der Jäger weiter: „Nachdem bereits ein Teil der Flurstücke abgemäht war, haben wir die Flächen mit dem Hund abgesucht und das vermähte Kitz gefunden. Ich möchte sogar behaupten, dass dort noch ein weiteres Kitz vermäht wurde, welches wir aufgrund der ganzen Aufregung nicht gefunden haben“, glaubt der 65-Jährige. Nach einem weiteren Gespräch habe der Landwirt dann zugestimmt, dass am Donnerstagmorgen um 6 Uhr die Kitzretter mit der Drohne ein weiteres Flurstück absuchen. Die Jäger suchten anschließend weiter nach dem mutmaßlich toten Kitz auf der ersten der gemähten Flächen. „Erneut sahen wir die Rehgeiß, die nach ihrem Kitz schrie, auf der gemähten Fläche.“ Erst am Abend gegen 20.15 Uhr fand der Hund dann den rechten Vorderlauf des Rehkitzes.

Eines ist dem Jäger noch wichtig: „Nicht alle Bauern sind so, deshalb darf man das nicht verallgemeinern.“ Im Gegenteil, mit den meisten Landwirten arbeite er hervorragend zusammen. Aber auch die anderen müssten „mal aufwachen“ und sich rechtzeitig melden. „Das geht nicht mehr so wie früher, einfach draufsetzen auf den Karren und losmähen.“

Kein Kavaliersdelikt

Tierschutzgesetz
 Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes legt fest, dass mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder ihm aus Rohheit erhebliche Schmerzen zufügt. In Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgesetzes steht: „Es ist verboten, wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten.“

Anzeige
 Auf diese beiden Gesetze und Paragrafen beruft sich der Göppinger Jäger und Wildtierschützer in seiner Strafanzeige gegen den Landwirt, der zwei Rehkitze beim Mähen getötet haben soll. 

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