Einige Stadträte wollen Wildtiere wie Elefanten im Zirkus in Stuttgart komplett verbieten. Doch das wollen sich manche Zirkusunternehmen nicht gefallen lassen – und drohen, mit rechtlichen Schritten gegen den geplanten Beschluss vorzugehen.

Digital Desk: Sascha Maier (sma)

Stuttgart - Die Ratsfraktionen von SÖS/Linke-plus, Grünen und SPD wollen den in Stuttgart gastierenden Zirkussen das Vorführen von Wildtieren, also Elefanten, Raubkatzen und anderen exotischen Tieren, komplett verbieten. Damit wäre bald auch der Cannstatter Wasen betroffen – der letzter Ort, an dem Wildtiernummern noch erlaubt waren. Doch dagegen wollen Zirkusunternehmen mit juristischen Mitteln vorgehen. „In Chemnitz ist die Stadt mit einem ähnlichen Versuch gescheitert“, sagt Sven Rindfleisch, Pressesprecher des Circus Carl Busch, der im Oktober wieder auf dem Wasen kommt.

 

Auch wenn bereits geschlossene Verträge von der Verordnung gegen Wildtiervorführungen in dem Antrag ausdrücklich nicht betroffen sind, kündigen Zirkusunternehmen an, gegen die Stadt zu klagen, sollte die Idee im Gemeinderat auf eine Mehrheit stoßen. „Ob wir oder ein anderer Zirkus rechtliche Schritte einleiten, oder ob wir eine Sammelklage anstrengen – stehenlassen werden wir das so nicht“, betont der Pressesprecher.

Dass die Antragsteller im Gemeinderat Erfolg haben werden, gilt als wahrscheinlich. Ihre Fraktionen hätten dort eine Mehrheit. Doch auch ein Mehrheitsbeschluss kann gegen ein gerichtliches Urteil nichts bewirken. Das erlebten einige Stadträte in Chemnitz, die nach einem ähnlichen Verbotsversuch, der ebenfalls ein kommunales Grundstück betraf, bereits im Jahr 2008 vor dem dortigen Verwaltungsgericht eine Niederlage gegen den Circus Krone hinnehmen mussten.

Rechtslage ist nicht ganz eindeutig

Laut Urteil war das Verbot rechtswidrig, weil es die Berufsfreiheit in unzulässiger Weise einschränke. Das bundesweit gültige Tierschutzgesetz sehe „kein Verbot zur Haltung oder des Zur-Schau-Stellens bestimmter Tierarten in Zirkussen vor.“ Was bedeutet: Solange dem Tierschutzbundesgesetz Genüge getan werde, hat sich eine Kommune nicht weiter in Zirkusdarbietungen einzumischen.

Barbara Ludwig (SPD), die auch heute noch in Chemnitz amtierende Bürgermeisterin ist, bedauerte das Urteil damals: „Wir müssen akzeptieren, dass wir von Rechts wegen auf diesem Wege unser Ziel, dem Tierschutz einen höheren Stellenwert einzuräumen, leider nicht erreichen können.“ Ein ähnliches Urteil fällte das Verwaltungsgericht Darmstadt. Auch dort wollte der Rat Wildtiervorführungen verbieten.

Ganz eindeutig ist die Rechtslage aber nicht: In Erding hat das zuständige Verwaltungsgericht München dagegen der Kommune 2015 das Recht zugestanden, in der Wildtierfrage selbst über die Nutzung ihrer Flächen entscheiden zu dürfen.

Bundestag lehnt Wildtierverbote ab

Doch wenn das Stuttgarter Verwaltungsgericht die Lage im Klagefall ähnlich bewertet wie die Richter in Chemnitz oder Darmstadt, wäre der Weg für Elefanten in die Manege auch in Stuttgart wieder frei. Für die Vorschrift aus dem Jahr 2010, die abseits des Wasengeländes ohnehin schon Wildtiervorführungen untersagt, bedeutet das allerdings wenig. Abgesehen von der großen Fläche in Bad Cannstatt gäbe es für mittelgroße bis große Zirkusse in Stuttgart ohnehin keine geeignete Spielstätte.

Die ganze Diskussion könnte sich allerdings dann erledigen, wenn sich etwas auf Bundesgesetzebene tut. Das empfiehlt der Bundesrat, der sich erst im vergangenen März für ein deutschlandweites Verbot von Wildtieren im Zirkus ausgesprochen hat.

Die Länder haben das nicht zum ersten Mal getan, doch bereits 2015 hat der Bundestag dies auf Empfehlung eines staatlichen Gutachtens abgelehnt. Es hieß: „Trotz umfassender Recherche konnten keine unabhängigen Studien gefunden werden, die belegen, dass es sich bei der Haltung von Wildtieren im Zirkus nicht nur in Einzelfällen von Tierquälerei handelt oder das Wohl der Tiere beeinträchtigt ist.“

EU-Staaten sind sich uneinig

Auf dieser Grundlage fordern Organisationen wie der Berufsverband der Tierlehrer oder das Aktionsbündnis „Tierlehrer gehören zum Zirkus“ die Antragsteller im Stuttgarter Rathaus jetzt auf, ihre Pläne zu verwerfen, da der Antrag rechtlich „auf äußerst wackeligen Beinen steht“, wie es in einer Erklärung wörtlich heißt.

Dennoch: Gutachter anderer EU-Mitgliedstaaten kamen offenbar zu einem anderen Schluss. Länder wie etwa Österreich, Belgien oder Griechenland haben Verbote von Wildtieren im Zirkus bereits durchgesetzt, weitere planen, zu folgen.

Doch auch kommunale Einschränkungen könnten bewirken, dass zumindest weniger Wildtiere in der Manege zu sehen sind – sofern sie nicht durch Gerichtsurteile verhindert werden. Das weiß auch der Sprecher des Circus Carl Busch. „Eine Tourneeplanung gestaltet sich mit Tieren deutlich schwieriger, wenn diese an einem Ort erlaubt sind, am nächsten aber wieder nicht“, sagt Sven Rindfleisch.

Tierlehrer verstehen sich als Opfer

Das bestätigt auch Georg Sommer, Geschäftsführer des Congress Centers Böblingen/Sindelfingen, welches das Flugfeld dort an den Circus Carl Busch vermietet, bevor dieser nach Stuttgart kommt. „Da wird die Reiseplanung unwirtschaftlich und die Tiernummern zu einem unrentablen Kostenfaktor. Der Zirkus mit Wildtieren stirbt über die Hintertür aus“, glaubt er.

Dagegen wollen einige Zirkusunternehmen vorgehen. Rindfleisch sieht den Zirkus nicht als Täter, sondern als Opfer öffentlicher Aktionen von Tierschützern. „Es passieren schlimme Dinge in Deutschland mit Tieren, man sehe sich die Massentierhaltung an“, sagt der Sprecher. „Die Politik sollte sich lieber darum kümmern als um uns, die wir unsere Elefanten lieben wie Hundehalter ihre Hunde.“