Da ist Musik drin: Wenn Coco Fletcher auf der Bühne steht, klingt es nicht nur nach Tina Turner – es sieht auch noch so aus. Das ist ein Problem, denn die echte Tina Turner findet die Werbung mit ihrem Namen gar nicht gut. Der Fall landet nun vor dem BGH.

Karlsruhe - Sie gilt als eine der besten Doppelgängerinnen der Sängerin Tina Turner und wird nicht zuletzt deshalb nun ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Denn Dorothea „Coco“ Fletcher verkörpert die Sängerin bei der Show „Simply The Best - Die Tina Turner Story“ und ist auf Werbeplakaten zu sehen. Doch die Original-Turner (81) hat nichts mit der Produktion zu tun und geht gegen die Verwendung ihres Namens und ihres „Bildnisses“ vor, wie es heißt. Sie ist der Auffassung, dass Betrachter wegen der Ähnlichkeit zwischen Fletcher und ihr davon ausgingen, sie selbst sei auf den Plakaten abgebildet.

 

Turner verklagte den bayerischen Tourveranstalter auf Unterlassung und bekam vor dem Landgericht Köln Recht. Das Oberlandesgericht Köln als nächste Instanz kassierte das Urteil. Es gab der Kunstfreiheit mehr Gewicht als dem Recht am eigenen Bild und am eigenen Namen. Weil diese Rechtsfrage aber nicht grundsätzlich geklärt sei, hatte das Oberlandesgericht Revision zum Bundesgerichtshof zugelassen. So geht der Fall am Donnerstag (9.00 Uhr) in Karlsruhe in die nächste Runde. Ob es schon ein Urteil gibt, ist offen. (Az. I ZR 2/21)

Der Tourneeveranstalter gibt sich zuversichtlich

Tourneeveranstalter Oliver Forster von Cofo Entertainment aus Passau gab sich zuversichtlich: „Ich würde sagen, dass die Chancen, dass der BGH die Entscheidung vom Oberlandesgericht in Köln bestätigt, außerordentlich gut stehen“, teilte er der Deutschen Presse-Agentur mit. In Köln hatte er argumentiert, dass sich bei mehr als 100 Darbietungen der Show in Deutschland, Österreich und der Schweiz noch nie ein Zuschauer anschließend darüber beschwert habe, dass er nicht die echte Tina Turner zu Gesicht bekommen habe.

„Die Show tourt seit mehr als 10 Jahren sehr erfolgreich durch Europa, die Hauptdarstellerin tritt seit über 20 Jahren weltweit erfolgreich als Tina-Turner-Double auf“, erläuterte Forster nun. „Wir selbst arbeiten seit 2017 mit dem Produzenten der Show, Bernhard Kurz, in Bezug auf „Simply The Best“ zusammen.“ Nie habe es ein Problem gegeben. „Die rechtlichen Probleme kamen erst mit dem von Tina Turner unterstützen neuen Tina-Turner-Musical in Hamburg.“

Zu der in der Schweiz lebenden Musiklegende selbst hatte Forster nach eigenen Angaben keinen Kontakt während der Verfahren. „Leider nicht.“ Eine Konsequenz hat er aber schon gezogen: Auf den Werbeplakaten für die Show und auf der Internetseite sind nun die Worte „Starring Dorothea Fletcher als Tina Turner“ zu lesen. Für das kommende Jahr sind 57 Spielorte geplant.