Der 31. Oktober ist die allgemeine Abgabefrist für die Steuererklärung für 2021 in diesem Jahr. Wer Beiträge für die richtigen Versicherungen geltend macht, bekommt einiges zurück.

Geld/Arbeit: Daniel Gräfe (dag)

Haftpflichtversicherung, Krankenversicherung, Riester-Rente, Hausratsversicherung oder Hundehaftpflicht – für welche Versicherung bekommt man bei der Steuererklärung Beiträge teils erstattet und für welche nicht? Und in welcher Höhe können Aufwendungen geltend gemacht werden? Wir geben einen Überblick.

 

Versicherungen für die Vorsorge bei den Sonderausgaben absetzen

Versicherungen, die für die persönliche Vorsorge abgeschlossen werden, können als Sonderausgaben abgesetzt werden. Teils sind die Beträge bereits in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst. Dazu zählen die Beiträge zur Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und eventuell auch berufsständischen Versorgungseinrichtungen.

Auch Beiträge für die private Vorsorge lassen sich in der Regel absetzen. Dazu zählt die Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Krankenzusatzversicherung, Pflegezusatzversicherung und Krankentagegeldversicherung.

Ebenfalls geltend gemacht werden können Haftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Risikolebensversicherung oder eine Zusatzversorgung wie die Riester-Rente. Beiträge für eine private Lebensversicherung können geltend gemacht werden, wenn die Versicherung vor 2005 abgeschlossen wurde – darauf weist die Versicherungskammer Bayern hin.

Welche Summen sich für die Vorsorge absetzen lassen

Bei den Aufwendungen für die Altersvorsorge gibt es eine Maximalgrenze, die bei Alleinstehenden derzeit bei 25 787 Euro liegt.

Bei Riester-Rentenversicherungen können Beiträge in Höhe von maximal 2100 Euro abgesetzt werden, inklusive der staatlichen Zulagen.

Für die sonstigen Vorsorgeaufwendungen wie etwa Arbeitslosen- oder Krankenversicherung gelten ebenfalls Höchstgrenzen. Angestellte können nur Beiträge in Höhe von maximal 1900 Euro geltend machen, Selbstständige in Höhe von maximal 2800 Euro. Was darüber hinaus geht, wird also nicht berücksichtigt. Es lohnt sich also ein Blick darauf, ob man mit der Summe der Vorsorgeaufwendungen bereits die Höchstgrenze erreicht.

Hier kann man bei berufsbedingten Versicherungen sparen

Wer Beiträge für berufsbedingte Versicherungen zahlt, kann sie auch an anderer Stelle der Steuererklärung geltend machen. Angestellte machen die Angaben bei den Werbungskosten, Selbstständige bei den Betriebskosten. Zu den berufsbedingten Versicherungen zählen die Berufshaftpflichtversicherung, die berufliche Unfallversicherung und die Arbeitsrechtsschutzversicherung.

Welche Summen sich für den Beruf absetzen lassen

Im Gegensatz zu den Beiträgen für die Vorsorge lassen sich Beiträge für die berufsbedingten Versicherungen bei den Werbungs- bzw. Betriebskosten voll absetzen. Arbeitnehmer müssen aber darauf achten, dass ihnen bei den Werbungskosten ein Betrag von 1000 Euro bereits vom Finanzamt berücksichtigt wird (für die Steuererklärung für das Jahr 2022 wird die Grenze auf 1200 Euro erhöht). Erst wenn man über die Summe kommt, werden weitere Beträge erstattet.

Welche Versicherungen lassen sich nicht absetzen?

Auch wenn sich Bürgerinnen und Bürgern von ihnen einen persönlichen Schutz versprechen: Beiträge für die Hausratversicherung oder die Kfz-Kaskoversicherung lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Bei anderen Versicherungen kommt es auf den Einzelfall an. So können etwa Vermieter die Wohngebäudeversicherung mit den Werbungskosten absetzen. Wer aus gesundheitlichen Gründen auf einen Hund angewiesen ist, kann Beiträge für die Hundehaftpflicht absetzen.