Verkehrsverstöße im Ausland können schnell teuer werden. Wie man sich verhalten sollte, wenn einem eine Zahlungsaufforderung ins Haus flattert – und welche länderspezifischen Besonderheiten es gibt.

Kaum ist man aus dem Urlaub zurück, findet man im Briefkasten ein unschönes Andenken an die Auslandsreise: einen Strafzettel wegen Falschparkens oder auch – was meist noch mal deutlich teurer wird – wegen zu schnellen Fahrens. Dabei ist man sich mitunter keiner Schuld bewusst, schließlich sind die Verkehrsregeln im Ausland häufig etwas anders als hierzulande. Doch Unkenntnis schützt bekanntlich nicht vor einer Strafe. „Bußgeldbescheide aus dem Ausland können hoch ausfallen und sollten ernst genommen werden“, sagt Peter Koop vom Europäischen Verbraucherzentrum.

 

Geldforderungen aus anderen EU-Mitgliedstaaten können grundsätzlich in Deutschland durchgesetzt werden. „Mit Ländern der EU besteht ein Vollstreckungsabkommen“, erklärt Johannes von Rüden, Rechtsanwalt und Partner in der gleichnamigen, unter anderem auf Verkehrsrecht spezialisierten Kanzlei in Berlin. „Das bedeutet, dass Knöllchen für Verkehrsordnungswidrigkeiten, die im Ausland begangen wurden, von den deutschen Behörden vollstreckt werden.“

Geldbußen aus Österreich schon ab 25 Euro fällig

Das Vollstreckungsabkommen greift jedoch erst ab einer Gesamtstrafe von 70 Euro. Bei geringeren Beträgen hat man auch aus dem EU-Ausland wenig zu befürchten – mit Ausnahme von Österreich: Hier gilt ein bilaterales Abkommen, wonach Geldbußen schon ab 25 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können. Aber auch im Rest der EU sollte man sich nicht darauf verlassen, dass kleinere Delikte wie Falschparken straffrei bleiben, warnt von Rüden. „Die Geldbußen für Verkehrsdelikte variieren zwischen den Mitgliedstaaten teils erheblich.“

Grund für Bußgelder ist in vielen Fällen die Unkenntnis der Verkehrsregeln im Ausland. Es ist also ratsam, sich im Vorfeld über die Regelungen im Urlaubsland zu informieren. „Viele Vorschriften sind für Nichteinheimische überraschend und auf den ersten Blick weder zu erkennen noch zu verstehen“, sagt Verbraucherschützer Koop.

Obacht in Italien bei der „zona traffico limitato“

So werden etwa Umwelt- und Mautzonen oft nur durch Schilder in Landessprache angekündigt. In vielen italienischen Städten gibt es beispielsweise eine „zona traffico limitato“. Dabei handelt es sich um verkehrsberuhigte Zonen, die nur Fahrzeuge mit entsprechender Genehmigung befahren dürfen. Wer unbefugt hineinfährt, bekommt eine Strafe von 100 Euro. Da die Zonen per Video überwacht werden, werden die Kennzeichen aller einfahrenden Fahrzeuge erfasst. Die Strafen werden dann in Deutschland über das Bundesamt für Justiz eingetrieben.

In den schwedischen Großstädten Stockholm und Göteborg wiederum wird eine sogenannte Staugebühr erhoben. Berappen muss sie, wer dort werktags zwischen sechs und 18.30 Uhr unterwegs ist. Die Gebühr wird allerdings nicht vor Ort bezahlt, sondern nachträglich berechnet. Dazu nutzen die schwedischen Behörden Kennzeichenüberwachungsanlagen. Nach Ermittlung der Fahrzeugdaten erhalten ausländische Autofahrer die Rechnung dann per Post zugestellt. Und sie müssen zahlen, denn schließlich gehört auch Schweden der EU an, sodass die entsprechenden Bescheide in Deutschland vollstreckt werden können.

50 Prozent Rabatt bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen

Mitunter lohnt es sich laut ADAC, Geldforderungen schnell zu begleichen. In einigen Ländern gibt es nämlich Rabatt, wenn man innerhalb bestimmter Fristen zahlt: In Großbritannien gibt es auf manche Verstöße 50 Prozent Nachlass bei Zahlung innerhalb von zwei Wochen. In Spanien gibt es bis zur Hälfte Nachlass bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen, ebenso in Italien. Andersherum verdoppelt sich dort das Bußgeld, wenn man erst nach 60 Tagen oder später überweist.

Ignorieren sollte man geringe Strafen oder Bußgelder auch aus dem Nicht-EU-Ausland auf keinen Fall, rät Rechtsanwalt von Rüden. „Selbst wenn sie in Deutschland nicht vollstreckbar sind, stellen Strafzettel nämlich oft ein Einreisehindernis dar.“ Nicht nur, dass sich die Summe durch Mahngebühren enorm erhöhe. Man werde auch an der Einreise gehindert, bis alle Schulden beglichen sind.

Besonders rigoros sind die Schweizer

Besonders rigoros geht hier die Schweizer Polizei vor: Wer bei den Eidgenossen zu schnell gefahren ist und das Knöllchen ignoriert hat, riskiert nämlich, dass bei der nächsten Fahrt in die Schweiz das Auto konfisziert, wird und zwar so lange, bis die offene Forderung beglichen ist. Die wiederum kann extrem hoch sein: Rasen ist in der Schweiz ein Straftatbestand, die Geldbuße wird individuell vom Gericht festgelegt und bemisst sich am Einkommen.

Stichwort Verjährung: „Zumeist dauert es mindestens ein Jahr, in Extremfällen wie Italien sogar fünf Jahre“, sagt von Rüden. Man muss also auch lange Zeit nach dem letzten Urlaub noch mit Strafzetteln aus dem Ausland rechnen.

Warum es bei Mietwagen noch teurer wird

Bearbeitungsgebühr
Bei Verkehrsverstößen mit einem Mietwagen kann es teuer werden. Zum Bußgeld kommt noch eine Bearbeitungsgebühr des Autovermieters von 30 bis 50 Euro hinzu. Der Grund dafür ist, dass die Forderung der jeweiligen Bußgeldstelle an den Autovermieter als Fahrzeughalter geschickt wird. Dieser begleicht dann die Forderung und treibt das Geld beim Mieter des Fahrzeugs ein.

Blitzerfotos
Meist geschieht dies, indem das Geld von der Kaution abgezogen oder von der bei der Buchung genutzten Kreditkarte eingezogen wird. Wenn ein Strafzettel unter dem Scheibenwischer hängt, sollte man die Forderung also umgehend begleichen, dann wird der Autovermieter gar nicht erst benachrichtigt. Bei Blitzerfotos kann man versuchen, bei der örtlichen Polizei nachzufragen und zu erwirken, dass die Forderung einem direkt zugestellt wird.