Tipps für Verbraucher Elektroschrott richtig recyceln
Häufig landen alte Elektrogeräte im Restmüll oder illegal in der Landschaft. Dabei sollten sie eigentlich wiederverwertet werden. Wir erklären, wie man es richtig macht.
Häufig landen alte Elektrogeräte im Restmüll oder illegal in der Landschaft. Dabei sollten sie eigentlich wiederverwertet werden. Wir erklären, wie man es richtig macht.
Stuttgart - Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die kaputte Waschmaschine loszuwerden: Man kann eine neue bestellen und der Spedition das kaputte Gerät mitgeben, denn der Händler muss Altgeräte zurücknehmen und entsorgen. Man kann sie auch selbst zum nächsten Wertstoffhof fahren oder vom kommunalen Entsorger abholen lassen. Was man nicht tun sollte: Sie in der Dämmerung einfach irgendwo auf einem Parkplatz abladen oder sie von einem nicht zertifizierten, illegalen Schrottsammler abholen lassen.
Doch genau das passiert viel zu oft: Nach Angaben des Umweltbundesamtes (UBA) werden viele alte Elektrogeräte und Batterien falsch entsorgt. Besonders schlecht sieht es bei großen Haushaltsgeräten aus: „Knapp 465 000 Tonnen Kühlschränke, Waschmaschinen und Geschirrspüler verschwinden in den Untiefen illegaler Sammlung oder in nicht zertifizierten Behandlungsanlagen», so die UBA-Chefin Maria Krautzberger. Das schadet nicht nur der Umwelt, sondern ist auch eine Ressourcenverschwendung erster Güte, denn die Altgeräte seien „wahre Schatzkisten an wiederverwendbaren Rohstoffen“.
Fast zwei Millionen Tonnen neuer Elektrogeräte kaufen die Deutschen laut UBA jedes Jahr. Nur rund 40 Prozent der Altgeräte, die sie ersetzen, landeten in den vergangenen Jahren im Wertstoffkreislauf. Schon die bisherige EU-Sammelquote von 45 Prozent wurde damit jedes Jahr verfehlt. Von diesem Jahr steigt die Sammelquote, die die Europäische Union ihren Mitgliedsländern vorgibt, auf 65 Prozent. Dafür müssten in Deutschland etwa 350 000 Tonnen Elektroschrott zusätzlich pro Jahr erfasst werden.
Unter das „Elektro- und Elektronikgesetz“, in dem die Rückgabe elektronischer Geräte regelt ist, fallen bis auf wenige Ausnahmen sämtliche Geräte, die Strom für ihre Funktion benötigen – unabhängig davon, ob dieser aus der Steckdose, dem Telefonkabel oder einer Batterie stammt. Seit dem vergangenen Jahr neu vom Gesetz erfasst sind beispielsweise Pedelecs bis maximal 25 km/h, Fotovoltaikmodule, Nachtspeicheröfen und Leuchten. Zudem zählen auch jene Produkte zum Elektroschrott, die fest verbaute elektrische oder elektronische Bestandteile enthalten – beispielsweise Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit fest vernähter Beleuchtung, Badezimmerschränke mit eingebauter Spiegel-Beleuchtung oder auch ein elektrisch verstellbarer Fernsehsessel.
Seit dem 1. Mai ist zudem eine gesetzliche Neuregelung für die Entsorgung von sogenannten passiven Elektrogeräten in Kraft. Dazu gehören gebrauchsfertige Vorrichtungen, die keine Funktion haben und den Strom lediglich durchleiten – beispielsweise Antennen, Audiokabel, Mehrfachsteckdosen und Lichtschalter. Sie sind künftig ebenfalls für den Hausmüll tabu und müssen stattdessen als Elektroschrott entsorgt werden. Nicht von der neuen Regelung betroffen sind Bauteile wie Lampenfassungen, Steckdosen oder Stecker zum Einbau in ein Gerät.
Zwar gibt es in Deutschland ein relativ dichtes Netz an Sammelstellen, viele Menschen sind jedoch mit den Regelungen nicht vertraut. Das Umweltbundesamt fordert daher, die Entsorgung einfacher zu gestalten. Die kommunalen Wertstoffhöfe sollten gut erreichbar sein und bedarfsgerechte Öffnungszeiten haben, zudem sollten die Verbraucher besser über die verschiedenen Rückgabemöglichkeiten informiert werden.
So weiß einer UBA-Umfrage zufolge nur jeder zweite Deutsche, dass der Handel in den meisten Fällen Altgeräte zurücknehmen muss. Schon seit Mitte 2016 sind größere Einzelhändler und auch Online-Händler dazu verpflichtet, Elektrogeräte zurückzunehmen und zu entsorgen. Das gilt für Geschäfte, die auf mehr als 400 Quadratmetern Fläche elektronische Produkte verkaufen, bei Online-Händlern zählt die Lagerfläche. Geräte mit einer Kantenlänge unter 25 Zentimetern darf man ohne Kassenzettel zurückgeben, ohne etwas Neues zu kaufen.
Für größere Geräte gilt, dass man ein neues kaufen muss, um ein altes zurückgeben zu dürfen. Eine freiwillige Rücknahme ist auch immer möglich: Das machen einige kleinere Händler und Hersteller, auch ohne dazu verpflichtet zu sein. Für die Verbraucher ist dieser Service meist kostenlos, bei einer Abholung zu Hause werden aber mitunter die Transportkosten in Rechnung gestellt. Trotz dieser weitreichenden Möglichkeiten wird bislang jedoch nur jedes zehnte Gerät zum Händler zurückgebracht.
Der Verband Kommunaler Unternehmen (VKU), der auch die kommunalen Müllentsorger vertritt, will die Wertschätzung für die Produkte fördern und so der Elektroschrott-Flut beikommen. Mithilfe eines nachhaltigeren Produktdesigns könnten die Geräte so gestaltet werden, dass ihre Besitzer sie behalten, weitergeben oder reparieren, anstatt sie zu entsorgen, so VKU-Vizepräsident Patrick Hasenkamp. Die steigende Nachfrage nach Elektrogeräten gehe mit einer „Wegwerfmentalität“ einher. „Hersteller müssen Geräte umweltschonend, langlebig und reparierbar produzieren.“
Auch bei Gerätebatterien lässt die Disziplin der Verbraucher in Sachen Entsorgung zu Wünschen übrig: Eigentlich müssen Batterien dem Recycling zugeführt werden und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Nach Angaben des Bundesumweltministeriums hält sich jedoch die Mehrzahl der Deutschen nicht daran: Im Jahr 2017 wurden nur 45,1 Prozent der Batterien hierzulande korrekt entsorgt.
Das ist vor allem deshalb besorgniserregend, weil die Masse der verkauften Batterien zuletzt stark angestiegen ist: 2017 gab es einen Anstieg um 5132 Tonnen – ein Plus von elf Prozent gegenüber dem Vorjahr. Das Bundesumweltministerium plant nun eine Novelle des Batteriegesetzes, um die Hersteller in Sachen Sammelquote stärker in die Pflicht zu nehmen.
In Deutschland gibt es immer mehr ungenutzte Computer: Einer Umfrage von Bitkom Research zufolge haben 43 Prozent der Bundesbürger mindestens einen ausrangierten PC oder Laptop zu Hause. Rund ein Viertel der Befragten (26 Prozent) bewahrt beim Kauf eines neuen Geräts das alte auf. Auch alte Computer lassen sich teilweise noch sinnvoll nutzen. Die Umfrage zeigt, dass viele Menschen alte Geräte verschenken, spenden oder auf Online-Marktplätzen wie Ebay weiterverkaufen.
Egal ob der Computer recycelt oder weitergegeben wird – eines sollte man nicht vergessen: Private Daten müssen zuvor sorgfältig von der Festplatte gelöscht werden. Damit diese sich nicht wiederherstellen lassen, sollte man den Speicher mindestens dreimal mit anderen Daten überschreiben, rät der Branchen-verband Bitkom. Dabei helfen kostenlose Programme wie „Parted Magic“ und „Dban“. Bei älteren Festplatten mit weniger als 80 Gigabyte empfiehlt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) sogar, die Daten siebenfach zu überschreiben.