Rems-Murr: Phillip Weingand (wei)

Von Einbrechern geweckt zu werden – ein  Albtraum vieler Haus- und Wohnungsbesitzer oder -Mieter. Anfang November passierte dies einem Mann in Oppenweiler, der durch laute Geräusche wach geworden war und sich plötzlich zwei ungebetenen Gästen gegenüber sah. Doch wie kann man angemessen auf einen Einbruch reagieren? Der Polizeisprecher Manfred Bihlmaier rät, bei verdächtigen Wahrnehmungen die Polizei zu rufen. „Idealerweise möglichst schnell, aus einer ruhigen Ecke heraus.“ Ungewollte Begegnungen mit den Kriminellen wie im Fall von Oppenweiler könne es zwar geben. Bihlmaier warnt jedoch davor, gezielt die Konfrontation mit den Eindringlingen zu suchen: „In der Regel werden Einbrecher wahrscheinlich fliehen. Doch man sollte sich ihnen nicht in den Weg stellen, weil vorher nie klar ist, wie sie reagieren. Sie könnten aggressiv oder bewaffnet sein.“ Und im Gegensatz zu einem Einbruchsopfer hätten sich die Täter innerlich darauf vorbereitet, eine Straftat zu begehen. Auf keinen Fall sollten Einbruchsopfer sich daher in Gefahr begeben. Je schneller die Polizei vor Ort sei, desto größer sei auch die Chance, die Täter nicht nur zu vertreiben, sondern sie auch auf frischer Tat zu ertappen und ihnen damit das Hendwerk zu legen.

 

In Deutschland gibt es das Recht auf Notwehr, um zum Beispiel sein Leben, aber auch sein Eigentum zu verteidigen. Doch die rechtlichen Hürden für eine Notwehr sind recht hoch: Wer einen Einbrecher angeht, muss hinterher vor Gericht beweisen, dass er das mildeste mögliche Mittel angewandt hat, um eine Bedrohung abzuwenden. Auch beim Einsatz von Pfefferspray kann es zu einer Anklage kommen, denn es gilt als Waffe.