Der psychiatrische Sachverständige wertet die Bluttat vor Gericht als einen versuchten erweiterten Suizid. Ein 53-Jähriger soll im März in Rudersberg seine Lebenspartnerin erstochen haben.

Rems-Murr : Frank Rodenhausen (fro)

Stuttgart/Rudersberg - Peter Winckler ist nicht leicht zu beeindrucken. Seit mehr als 30 Jahren ist der forensische Psychiater im Auftrag der Justiz tätig. Doch dieser Prozess am Stuttgarter Landgericht ist auch für den erfahrenen Gutachter kein Routinefall. „Wenn ich eine Hitliste der ungewöhnlichen Tötungsdelikte führen würde, bekäme dieses einen Spitzenplatz“, sagt der Facharzt.

 

In den frühen Morgenstunden des 4. März soll ein heute 53-jähriger Mann in dem Schlafzimmer des gemeinsamen Wohnhauses in einem Rudersberger Teilort mit einem Klappmesser seine drei Jahre ältere Lebenspartnerin erstochen und danach den Versuch unternommen haben, sich auf gleiche Weise selbst das Leben zu nehmen. Niemand im Umfeld des Angeklagten scheint für die Tat eine Erklärung zu haben, das ist während des Prozesses vor der Ersten Strafkammer deutlich geworden, niemand hat sie auch nur ansatzweise kommen sehen.

Nicht die kleinste Auffälligkeit entdeckt

In dem Leben oder Verhalten des Angeklagten finde sich nicht die kleinste Auffälligkeit, konstatiert Peter Winckler vor Gericht. Der Mann habe geradezu „ungewöhnlich sozialunauffällig“ gelebt, offenkundig eine liebevolle, fürsorgliche Partnerschaft mit seiner Lebensgefährtin gepflegt, er sei beruflich und vereinsmäßig engagiert und gut integriert gewesen. Das hätten alle Zeugen vor Gericht bestätigt. Es habe allem Anschein nach keine Kränkungen, keine Zerwürfnisse, keine finanziellen Sorgen, keine Eifersüchteleien, keinen Seitensprung gegeben – kurz: „Es gab auch nicht das kleinste klassische Tatmotiv“, sagt Winckler. Natürlich habe er sich im Verlauf des Prozesses immer wieder gefragt, ob es nicht doch ein dunkles Geheimnis gebe, das der Angeklagte verberge: „Bitte korrigieren Sie mich“, sagte er an den Vorsitzenden Richter gewandt, „aber ich habe keines gefunden.“

„Pillepalle“ wird zu unlösbarem Problem

Der Gutachter geht deshalb davon aus, dass die Tat als eine sogenannte Mitnahmetötung, als ein versuchter erweiterter Suizid zu werten ist. Zuvor habe eine, wenn auch atypische, aber heftige depressive Entgleisung bei dem 53-Jährigen das Gefühl erzeugt, dass ihm der Boden unter den Füßen weggezogen worden sei. In ungewöhnlich hoher Dynamik und ohne erkennbare Anzeichen hätten für ihn Dinge, die Außenstehende objektiv als „Pillepalle“ angesehen hätten, ein riesenhaftes, nicht mehr bewältigbares Ausmaß angenommen: vor dem Haus abgeladene Steine, die er wegen eines Infekts nicht gleich zu einer Mauer verarbeiten, oder Baumschnitt-Aufträge, die er aus gleichen Gründen nicht wie versprochen hatte erledigen können. Diese kurzzeitige und bisher wohl auch einmalige krankhafte seelische Störung habe ihn aller Voraussicht nach in den Selbstmordversuch getrieben. Der sei nicht vorgetäuscht, um etwa einen heimtückischen Mord zu kaschieren. Winckler: „Die Selbsttötungsabsicht war hundertprozentig ernsthaft.“