Der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) muss Auskunft geben, weshalb ein Strafgefangener unter der Aufsicht des Staats verhungern konnte. Bisher wiegelte er ab.

Stuttgart - Die Opposition nimmt Justizminister Rainer Stickelberger nach dem Hungertod eines Häftlings in die Zange. Heute muss der SPD-Politiker im Ständigen Ausschuss des Landtags Auskunft geben, unter welchen Umständen der 33jährige Mann aus Burkina Faso in der Justizvollzugsanstalt Bruchsal zu Tode kam. Die Obduktion ergab, dass der Mann, der am Ende bei einer Körpergröße von 1,85 Meter noch 57 Kilogramm wog, verhungerte. Für den CDU-Abgeordneten Bernhard Lasotta ergibt sich aus bisherigen Angaben des Justizministeriums, dass der Mann „erkennbar krank“ war. „So einen Menschen könne man „nicht einfach wegsperren, bis er tot ist“. Für Lasotta erhebt sich die Frage nach der politischen Verantwortung des Ministers. „Er muss sein Ressort so organisieren, dass solche Konfliktfälle gelöst werden.“

 

Konfliktbeladen war der Umgang mit dem Häftling über alle Maßen. Er hatte im März 2011 seine Lebensgefährtin – die Mutter eines gemeinsamen Kindes sowie von zwei weiteren Kindern – auf schlimme Weise getötet und nach seiner Verhaftung einen Beamten des Justizvollzugs in Offenburg in die Dienstunfähigkeit geschlagen. Er wurde zunächst nach Freiburg verlegt, nach weiteren Angriffen nach Bruchsal in Einzelhaft. Allerdings berichtete die Bruchsaler Gefängnisleitung bereits im Dezember an das Ministerium von dem Verdacht, der Gewalttätigkeit liege ein „wahnhaftes Geschehen“ zugrunde. Im Januar 2014 attestierte ein hinzugezogener Psychiater dem Mann Behandlungsbedürftigkeit. Dieser verweigerte die Anstaltskost offenbar aus Angst, vergiftet zu werden.

Der freie Wille war lahm gelegt

Für den CDU-Abgeordneten und Arzt Bernhard Lasotta ergibt sich aus alledem, dass bei dem Häftling nicht mehr davon ausgegangen werden konnte, er handle aus freiem Willen. Er hätte – mittels einer richterlichen Anordnung – einer Zwangsbehandlung – in diesem Fall im Justizvollzugskrankenhaus Hohenasperg – zugeführt werden müssen. So werde auch außerhalb von Haftanstalten verfahren. Zuvor hatte Justizminister Stickelberger geltend gemacht, Zwangsmaßnahmen gegen den Willen des Betroffenen seien praktisch unmöglich, so lange ein Betroffener seine Bedürfnisse in vollem Bewusstsein formulieren könne. Dem hält der CDU-Abgeordnete entgegen, im Fall von Wahnvorstellungen sei der freie Wille lahm gelegt. Zudem verliere ein Mensch, der sich zu Tode hungern wolle, am Ende die Steuerungsfähigkeit. Die Vollzugsbeamten hätten also in jedem Fall eingreifen müssen. In einem Bericht des Ministeriums an den Landtag heißt es denn auch, der Gefangene habe zumindest in den letzten Wochen seines Lebens seine Tage mehr oder weniger im Bett liegend verbracht. Der Kontakt erfolgte über die „Kommunikationsklappe“ in der Zellentür, die Einzelzelle selbst war „zunehmend geruchsbelastet“.

Lasotta beanstandet weiter, dass der Häftling zumindest in de ersten Januarwochen 2014 unrechtmäßig in Einzelhaft saß, weil der erforderliche Verlängerungsantrag zu spät gestellt beziehungsweise im Ministerium bearbeitet wurde, sodass keine Genehmigung vorlag. Ohnehin sei keinerlei Konzept ersichtlich, wie mit dem gefährlichen Mann auf Dauer umgegangen werden sollte. Dessen Haftzeit betrug insgesamt elf Jahre und sechs Monate. Lasotta will wissen: „Sollte er seine Strafe komplett in Einzelhaft verbüßen?“ Und er fügt hinzu: „Gerichtet hat der Richter. Deshalb war der Mann im Gefängnis. Aber dort haben wir auch eine Fürsorgepflicht.“

Keine Haftanstalt wollte den Mann nehmen

Schließlich befremden den Abgeordneten die internen Verhandlungen im Justizvollzug über das Problem, wo der Gefangene letztlich bleiben solle. Bruchsal wollte ihn wieder an Freiburg zurückgeben, die dortige Gefängnisleitung widerstrebte aber wegen des „massiven Widerstands der Bediensteten“. Schließlich blieb er in Bruchsal. Dieser Widerstand war angesichts der Erfahrungen begründet. Doch muss man sich so die Willensbildung im Justizvollzugdienst vorstellen? Für Lasotta stellt sich die Frage nach der Entscheidungsfähigkeit des Ministeriums. „Ich löse das Problem doch nicht, in dem ich es von einer Haftanstalt in die nächste verlege.“