Nach dem Tod eines Grundschülers im Herbst vergangenen Jahres stand die Frage nach der Schuld im Raum. Diese hat die Staatsanwaltschaft jetzt beantwortet.

Haben die Betreuer ihre Aufsichtspflicht verletzt? Haben andere Kinder möglicherweise etwas mit dem Tod des Jungen zu tun? Schwierige, auch heikle Fragen standen nach dem Tod eines Jungen im Herbst vergangenen Jahres im Raum. Das Kind war im Hallenbad gestorben. Warum der Junge starb, blieb ungeklärt – und wird es auch weiter bleiben. Die Ermittlungsbehörde hat das Todesermittlungsverfahren jetzt eingestellt. „Die Todesursache konnte nicht sicher festgestellt worden, sodass auch nicht sicher festgestellt werden konnte, dass das Kind ertrunken ist“, teilt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart mit.

 

Ungeklärter Tod eines Grundschülers im Korntaler Schwimmbad

Der Sechsjährige war in einer ambulanten Tagesgruppe der Jugendhilfe Korntal. Gemeinsam mit 14 Kindern und sechs Aufsichtspersonen war der Erstklässler im September in dem Schwimmbad, das sich auf dem Gelände der Jugendhilfe befindet. Träger sowohl der Jugendhilfe Korntal als auch des Schwimmbades ist die Diakonie der evangelischen Brüdergemeinde Korntal. Die Gruppe hatte sich nach dem Unterricht im Rahmen eines sozialpädagogischen Angebots im Schwimmbad aufgehalten. Der Junge sei plötzlich weggekippt und daraufhin regungslos im Wasser getrieben. Die von den Aufsichtspersonen begonnene Reanimation war vom Rettungsdienst fortgesetzt worden, doch der Junge starb im Krankenhaus. Um die Todesursache zu klären,war eine Obduktion angeordnet worden. Sie hatte jedoch keine eindeutige Ursache ergeben, wie die Polizei damals mitteilte.