Folge eines Gehirnuntersuchung: Kurz vor Schluss nimmt das Verfahren wegen des Todes eines Kindes eine überraschende Wendung.

Künzelsau - Der Prozess gegen die 70 Jahre alte Elisabeth S. aus Künzelsau, die wegen Totschlags eines Siebenjährigen vor dem Heilbronner Landgericht steht, birgt bis zum Schluss Überraschungen. Der psychiatrische Gutachter Thomas Heinrich hat am Freitag seine bisherige Einschätzung in Teilen revidiert. Er hält jetzt eine organische Depression für möglich und schließt deshalb eine verminderte Schuldfähigkeit der Angeklagten nicht aus.

 

Auf Druck von Anke Stiefel-Bechdolf, die Elisabeth S. verteidigt, hatte sich die Angeklagte einer Magnetresonanztomografie (MRT) unterzogen. Die Aufnahmen ihres Gehirns waren von Heinrich ausgewertet worden. Der forensische Psychiater, der in seiner ersten Stellungnahme allenfalls eine leichte Depression, aber keine Anzeichen für eine verminderte Schuldfähigkeit hatte feststellen können, registrierte auf der MRT-Aufnahme Auffälligkeiten am Gehirn, die auf eine organische Depression hindeuten könnten. Diese könne die Steuerungs- und Erinnerungsfähigkeit der Angeklagten deutlich beeinflussen.

Elisabeth S. muss sich seit November vor dem Landgericht wegen Totschlags verantworten. Der ehemaligen Krankenschwester wird vorgeworfen, in der Nacht zum 28. April 2018 den Siebenjährigen erwürgt zu haben. Sie hatte das Kind von klein auf immer wieder betreut. Die Frau hat sich vor Gericht zwar geäußert, aber zum Tathergang keine klaren Angaben gemacht. Die Frage des Warum, die besonders die Eltern des toten Jungen so quält, ist nach wie vor offen.