Das Urteil im Falle des 85-Jährigen, bei dessen Irrfahrt im vergangenen Mai in Bad Säckingen zwei Menschen ums Leben gekommen sind, ist rechtskräftig. Keiner der am Prozess beteiligt hat Revision eingelegt.

Bad Säckingen - Das Urteil gegen einen 85 Jahre alten Autofahrer nach dessen Irrfahrt mit zwei Toten und 27 Verletzten in der Fußgängerzone von Bad Säckingen (Baden-Württemberg) ist rechtskräftig. Keiner der am Prozess Beteiligten habe innerhalb der gesetzlich festgelegten Frist von einer Woche Revision eingelegt, sagte die Vorsitzende Richterin, Margarete Basler, am Freitag. Das Verfahren sei damit beendet. Der Rentner war in der vergangenen Woche vom Amtsgericht Bad Säckingen zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 1500 Euro Geldauflage verurteilt worden. Zudem muss er die Kosten des Prozesses tragen. Sein Führerschein wurde auf Lebenszeit entzogen.

 

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Der Rentner hatte den Angaben zufolge im Mai vergangenen Jahres Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt und war mit dem Wagen unkontrolliert in eine Menschenmenge gerast. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen dabei ums Leben. 27 Passanten wurden verletzt, 9 von ihnen schwer.

Das Unglück im Zentrum von Bad Säckingen an der Grenze zur Schweiz hatte bundesweit eine Debatte über die Kompetenz von Senioren im Straßenverkehr ausgelöst. Mehrere Opferfamilien waren in dem Prozess als Nebenkläger vertreten. Der 85-Jährige hatte sie in dem Prozess um Verzeihung gebeten.