Petra Vetter ist Fachanwältin für Medizinrecht und warnt mit Blick auf die misslungene Operation in der Filderklinik vor vorschnellen Urteilen über etwaige Behandlungsfehler.

Filderstadt - Die Filderstädterin Petra Vetter ist Fachanwältin für Medizinrecht. Die Juristin warnt vor einer Vorverurteilung der Filderklinik.

 
Frau Vetter, liegt in dem aktuellen Fall ein ärztlicher Behandlungsfehler vor?
Das kann im Moment noch niemand sagen. Erst müssen die Behandlungsunterlagen ausgewertet werden und die Ergebnisse der Obduktion vorliegen. Wenn im Krankenhaus etwas schiefläuft, ist die Gesellschaft schnell dabei, von Ärztepfusch zu sprechen. Aber zunächst einmal gilt: kein ärztlicher Eingriff ist ohne Risiko.
Ab wann spricht man von einem Behandlungsfehler?
Wenn die Behandlung nicht dem gültigen Facharztstandard entspricht. In jedem Fall muss geprüft werden, ob sich ein typisches Risiko verwirklicht hat, über das der Patient vor der Operation informiert worden ist, oder ob tatsächlich ein Fehler vorliegt.
Wie gut sind die Chancen der Patienten und ihrer Angehörigen, Rechte durchzusetzen?
Die Beweislast liegt grundsätzlich beim Patienten. Dieser muss nachweisen, dass ein ärztlicher Kunstfehler ursächlich ist für einen entstandenen Schaden. Wenn das gelingt, hat er Anspruch auf Schadenersatz. Zunächst versucht man immer, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Gelingt dies nicht, können sich Gerichtsverfahren zwei bis drei Jahre hinziehen. Man braucht als Patient einen langen Atem.
Die Filderklinik ist erstaunlich offen mit dem Vorfall umgegangen.
Als Anwältin erlebe ich es auch, dass Kliniken und Ärzte mauern und auf ihre Haftpflichtversicherungen verweisen. Es ist daher gut, wenn die Klinik hier selbst die Aufklärung vorantreibt.