Streit, Drohungen, Gewalt und ein abgesagter Hochzeitstermin. Am Schluss sind eine hochschwangere Frau und ihr ungeborenes Baby tot. Vor Gericht in Karlsruhe sagt ihr Verlobter, der mutmaßliche Täter, dass er sich an nichts erinnere.

Karlsruhe - Nach einer tödlichen Messerattacke auf seine hochschwangere Freundin hat der mutmaßliche Mörder sich vor Gericht auf totalen Gedächtnisverlust berufen. „Ich weiß nichts“, sagte der 24-Jährige am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Karlsruhe. Er könne sich weder an seinen Namen, noch an seine Herkunft, seinen Familienstand oder seinen Geburtstag erinnern, geschweige denn an die Tat. „Ich fühle mich nicht gut und habe psychische Probleme.“ Die Anklage wirft ihm vor, im Januar in Bretten (Kreis Karlsruhe) mehr als 20 Mal auf die im achten Monat schwangere Frau eingestochen zu haben. Dabei starb auch das gemeinsame Baby.

 

Die Stiche in Arme, Hals, Kopf und Körper der Frau trafen das Ungeborene zwar nicht. Das kleine Mädchen überlebte aber trotz eines Notkaiserschnitts die Folgen des massiven Sauerstoffmangels nicht. Die 23-Jährige erlag eine Woche später nach mehreren Operationen ihren schweren Verletzungen. Die Anklage lautet auf Mord aus niedrigen Beweggründen und auf einen besonders schweren Fall des Schwangerschaftsabbruchs.

Als Motiv für die Tat vermutet die Staatsanwaltschaft Streit und Gewalt in der Beziehung. Den Hochzeitstermin am Tag vor der Bluttat hatte das spätere Opfer abgesagt. Der Angeklagte sei darüber so erbost und erbittert gewesen, dass er mit dem 25 Zentimeter langen Messer auf die Schwangere losging, so der Oberstaatsanwalt Klaus Armbrust.

Das Opfer wollte sich trennen

„Da kann man nichts machen“, kommentierte der Vorsitzende Richter Leonhard Schmidt den angeblichen Totalblackout des Angeklagten. „Da weiß ich gar nicht, was ich fragen soll.“ Oberstaatsanwalt Armbrust wies den 24-Jährigen darauf hin, dass laut vorläufigem Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen „Ihr Gedächtnisverlust nur vorgespielt ist.“ Der Mann blieb regungslos und antwortete nicht.

Gegenüber dem Haftrichter hatte er sich nach seiner Festnahme im März noch geäußert: „Ich kann niemandem so etwas antun, den ich so geliebt habe“, zitierte Richter Schmidt aus dem damaligen Protokoll. Die abgesagte Hochzeit sei für ihn völlig überraschend und ein „Weltuntergang“ gewesen.

Die Frau hatte sich trennen wollen, nachdem ihr Verlobter sie immer wieder geschlagen und bedroht hatte. Im Januar war sie deshalb zu ihren in Gernsbach (Kreis Rastatt) wohnenden Eltern geflüchtet, kehrte aber kurz vor der Tat in die gemeinsame Wohnung zurück. „Sie hat nicht mit einer Attacke auf Leib und Leben gerechnet“, sagte Armbrust. Zum Prozess sind 19 Zeugen geladen. Ein Urteil wird am 29. Oktober erwartet.