Tödliche Attacke in Konstanz Angeklagter schweigt zum Vorwurf des Mordes

Sie wollte gehen, er soll das nicht zugelassen haben: Aus Eifersucht soll ein 50-Jähriger seine Ex-Partnerin erschlagen haben. Den Tod der Frau soll er als Unfall inszeniert haben. Vor Gericht gibt er sich schweigsam.
Konstanz - Weil er seine ehemalige Lebensgefährtin aus Eifersucht getötet haben soll, muss sich ein 50-Jähriger vor dem Landgericht Konstanz verantworten. Der Mann wollte sich zu Prozessbeginn am Freitag nicht zum Tatvorwurf äußern. Er machte lediglich Angaben zu seinem Lebensweg. Angeklagt ist er wegen Mordes.
Dem Mann wird vorgeworfen, im Mai 2020 seine ehemalige Lebensgefährtin heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen mit einem Tischbein erschlagen zu haben. Die 39-Jährige hatte sich laut Anklage im vergangenen Februar von dem mutmaßlichen Täter wegen eines anderen Mannes getrennt. Sie war in der ehemals gemeinsamen Wohnung in Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) mit dem Packen von Umzugskartons beschäftigt, als sie von hinten attackiert wurde.
Kinder als Nebenkläger
Im März 2020 war die 39-Jährige mit zwei der drei gemeinsamen Kinder in ein Frauenhaus gezogen. Ein Sohn war bei der Mutter des Opfers untergebracht worden. Die Kinder schlossen sich dem Prozess als Nebenkläger an.
In der Beziehung soll es laut Anklage immer wieder zu heftigen Streitigkeiten und gewalttätigen Übergriffen gekommen sein. Der Angeklagte soll Alkoholiker gewesen sein. Dazu wollte er sich vor Gericht aber nicht äußern.
Inszenierung steht im Raum
Mit der Trennung habe sich der mutmaßliche Täter nicht abfinden können, sagte der Staatsanwalt. Er soll seiner Ex-Partnerin sieben wuchtige Schläge gegen den Hinterkopf verpasst haben. Die Frau starb noch am Tatort. Danach soll der Angeklagte die Spuren beseitigt haben. Er soll das Ganze als Unfall inszeniert haben, bei dem die Frau von einem Stuhl gestürzt sein soll.
Am Freitag wurden zunächst Polizeibeamte und Rettungskräfte vernommen. Für den Prozess sind fünf weitere Termine angesetzt; ein Urteil könnte am 2. Februar fallen.
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