Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen Polizisten in Mannheim fordert Finanzminister Bayaz, Abschiebungen von Straftätern auch nach Afghanistan zu prüfen. Führende Grüne sind skeptischer

Baden-Württembergs Finanzminister Danyal Bayaz (Grüne) hat sich dafür ausgesprochen, Abschiebungen von Straftätern oder Gefährdern auch nach Afghanistan ernsthaft zu prüfen. „Es wäre unerträglich, wenn Schwersttäter nicht abgeschoben werden können, nachdem sie ihre Strafe bei uns verbüßt haben. Das wäre den Menschen nach so einer Tat nicht zu vermitteln“, sagte Bayaz dem Portal t-online in einem am Donnerstag veröffentlichten Interview. 

 

Bayaz betonte, es sei nicht einfach, weil man dafür über Rückführungsabkommen mit den islamistischen Taliban verhandeln müsse. „Aber: Ich fände es richtig, wenn das jetzt für derartige brutale und schwere Taten ernsthaft geprüft wird.“

Bayaz sprach sich zudem dafür aus, die irreguläre Migration weiter einzudämmen. So sei es nicht zu beanstanden, dass derzeit geprüft werde, ob Asylverfahren in Drittstaaten an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden könnten. „Die Drittstaatenverfahren könnten auch helfen, Anreize zur irregulären Einwanderung zu verringern.“ Damit die Integration von Menschen gelingen könne, müssten die Zahlen verringert werden. „Integrierte Menschen sind weniger anfällig für Radikalisierung“, sagte Bayaz. 

Führende Grünen-Politiker hatten sich skeptisch gezeigt

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte am Donnerstag im Bundestag verkündet, dass er als Konsequenz aus der tödlichen Messerattacke von Mannheim die Abschiebung von Schwerstkriminellen nach Afghanistan und Syrien wieder ermöglichen will. 

Führende Grünen-Politiker hatten sich zuvor skeptisch gezeigt, dass Abschiebungen nach Afghanistan umsetzbar seien. Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte als Reaktion auf Scholz’ Regierungserklärung im Bundestag: „Wie soll man das machen?“

Seit der Machtübernahme durch die radikal-islamistischen Taliban in Kabul im August 2021 schiebt Deutschland niemanden mehr nach Afghanistan ab.