Im Prozess um einen tödlichen Unfall nach dem Sandlandfest im Sommer 2017 steht das Urteil an. Die Verteidiger beantragten für ihren 20-jährigen Mandanten eine Strafe , die noch zur Bewährung ausgesetzt werden kann.

Manteldesk: Thomas Schwarz (hsw)

Kaisersbach - Versuchter Mord ist der gravierendste Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegenüber einem 20-jährigen Welzheimer, der nach dem Sandlandfest im Juli vergangenen Jahres einen 22-Jährigen bei Kaisersbach-Schillingshof überfahren hat. Dazu kommen noch fahrlässige Tötung und fahrlässige Trunkenheit im Verkehr. Der Staatsanwalt hat am Dienstag in seinem nahezu anderthalb Stunden dauernden Plädoyer eine Jugendstrafe von vier Jahren gefordert. Die beiden Verteidiger beantragten kein genaues Strafmaß, jedoch eines, das noch zu Bewährung ausgesetzt werden kann. Die 2. Jugendstrafkammer des Stuttgarter Landgerichts will das Urteil am Donnerstag verkünden.

 

Zu schnell für die Sichtverhältnisse

Der 20-Jährige hatte am 8. Juli gegen 3.30 Uhr den auf der Straße liegenden 20-Jährigen überfahren. Beide hatten auf dem Sandlandfest bei Kaisersbach-Hellershof gefeiert und gut getrunken. Nach den Ergebnissen von Blutentnahmen hatten beide zu dem Zeitpunkt rund zwei Promille Alkohol im Blut. Wie es dazu kam, dass der 22-Jährige rund 180 Meter hinter dem Ausgang des Weilers Schillingshof auf der Straße lag, konnte in dem Prozess nicht geklärt werden. Nach Angaben eines Sachverständigen, der den Unfall rekonstruierte, fuhr der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit zwischen 60 und 80 Stundenkilometern, als er den jungen Mann überrollte. Dieser erlitt dabei so schwere innere Verletzungen, dass er innerhalb von Minuten verblutete. Auch ein sofort alarmierter Notarzt hätte ihm nicht mehr helfen können.

Der Staatsanwalt bewertet dies als fahrlässige Tötung. Der Angeklagte sei zu schnell gefahren, um noch ausweichen zu können. Zwar dürfe auf der Straße Tempo 100 gefahren werden, jedoch gelte das Sichtbereichsgebot. Danach darf man nur so schnell fahren, dass man bei herrschender Sicht vor etwaigen Hindernissen noch anhalten kann. Laut dem Sachverständigen war das mit mehr als Tempo 60 nicht mehr möglich. In der klaren Nacht kurz vor Vollmond, habe die Sicht rund 35 Meter betragen. Einer der beiden Verteidiger argumentierte, der 22-Jährige trage eine Mitverantwortung für den Unfall. Sein Mandant habe nicht damit rechnen können, dass jemand außerorts auf der Landstraße liege.

Aus einer Unfallflucht wird versuchter Mord

Der 20-Jährige sei davongefahren, ohne sich um den Sterbenden zu kümmern, um seine Trunkenheitsfahrt zu verdecken. Das wertet der Staatsanwalt als versuchten Mord. Wäre dem Verletzten noch zu helfen gewesen, wäre es sogar vollendeter Mord.

„Uns geht es nicht darum, ihn zu verurteilen“, sagte die Mutter des Getöteten, die mit ihrer Familie als Nebenklägerin am Prozess teilnimmt. „Wir haben gehofft, hier verstehen zu können, was passiert ist. Wir wurden enttäuscht“, sagte sie an den Angeklagten gerichtet, der behauptet, sich nicht mehr an den Unfall erinnern zu können. „Jeder macht mal Fehler. Aber man sollte zu diesen stehen.“