Das Amtsgericht Ludwigsburg sieht von der Bestrafung einer 33-Jährigen ab. Sie hatte im Februar mit ihrem Auto bei Rot eine Ampel überquert und war dabei von einer Stadtbahn erfasst worden. Bei dem Unfall starb ihr vierjähriger Sohn.

Ludwigsburg: Susanne Mathes (mat)

Remseck - Wer hat als Autofahrer nicht schon einen Fehler begangen? Aus Eile, Stress, Ungeduld oder Unachtsamkeit? „Es war ein Fehler im Straßenverkehr, der jedermann passieren konnte“, sagt die Richterin Franziska Scheffel über den Fall einer 33-Jährigen aus Ludwigsburg. Deren Fehler mündete in das schlimmstmögliche Unglück: in einen Unfall, bei dem ihr eigenes und einziges Kind das Leben verlor. Wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung saß die Frau am Donnerstag vor Gericht.

 

Erfüllt von einem Kindergeburtstag auf einem Erlebnis-Bauernhof machten sich Mutter und Sohn am frühen Abend des 25. Februar auf den Heimweg, fuhren durch die Felder und bogen zwischen Remseck-Aldingen und Stuttgart-Mühlhausen auf die Landesstraße ein. Von dieser Stelle aus darf man nur Richtung Stuttgart fahren, Mutter und Sohn mussten aber Richtung Ludwigsburg. Die Frau schwenkte deshalb kurz danach in Einfahrt des Hauptklärwerks Mühlhausen ein, um dort zu wenden – eine bei Ortskundigen gängige Methode zum Fahrtrichtungswechsel. Die Einfahrt führt über Stadtbahngleise. Eine Ampel regelt vor den Gleisen die Wiedereinfahrt auf die Landesstraße.

Minutenlang blieb die Ampel rot

Doch diese Ampel wurde und wurde nicht grün. Die Mutter sprach von „mehreren Minuten“, Zeugen, die im Auto hinter ihr ebenfalls auf Grün gewartet hatten, von rund fünf Minuten. Ein Gutachter kam nach der Auswertung von Signalschreibern auf rund zweieinhalb Minuten. Doch selbst ihm entfuhr die Bemerkung, es sei „ewig rot“ gewesen. Der Grund war, dass mehrere Stadtbahnen auf dem Streckenabschnitt unterwegs waren. Während die Frau an der Ampel wartete, fuhr allerdings keine vorbei. Parallel dazu hatten die Autofahrer auf der Landesstraße mehrfach grün, was die 33-Jährige zunehmend ärgerte.

„Die Ampel schaltet gar nicht, ich weiß auch nicht, warum“, habe sie noch zu ihrem hinter ihr sitzenden Sohn gesagt, erinnerte sie sich in der Verhandlung. Irgendwann dachte sie, die Ampel sei kaputt – und fuhr los. In diesem Augenblick kam die U 12 mit Tempo 60 aus Richtung Aldingen. Die Frau hatte sie nicht gesehen – Gebüsch und ein Pförtnerhäuschen versperrten den Blick, stockdunkel war es obendrein. Auch für den Stadtbahnfahrer tauchte das Auto wie aus dem Nichts auf. Er leitete sofort eine Notbremsung ein, doch die Bahn prallte frontal auf den Wagen, schleifte ihn mit und kam erst 55 Meter weiter zum Stehen. Die verletzte Mutter, die ohne Hilfe aus dem Fahrzeug wankte, schrie nach ihrem Kind und versuchte, es aus dem zertrümmerten Auto zu befreien. Doch das musste die Feuerwehr übernehmen. Sie barg den Vierjährigen. Er war im Auto gestorben.

Auch der Fahrer der Stadtbahn kämpft mit den Tränen

Von Weinkrämpfen geschüttelt, versuchte die Frau dem Gericht eine Ahnung davon zu vermitteln, wie sie mit dem Geschehenen weiterlebt. Monatelang ging das nur mit Beruhigungstabletten. In einer zweiwöchigen stationären Behandlung versuchte sie, etwas Stabilität zu erlangen und zu lernen, wie sie sich die Gegenwart ihres Sohnes vor ihrem inneren Auge heraufbeschwört. „Es geht mir besser, wenn ich ihn einbeziehen kann, zum Beispiel, wenn wir etwas Schönes machen“, erzählte sie unter Tränen. Auch arbeite sie, „das lenkt mich ab“. Eine Therapie brach sie hingegen ab, weil sie es nicht aushielt. „Es tut sehr weh, wenn das alles immer wieder hochkommt.“

Auch für den Fahrer der Stadtbahn, der fast 30 Jahre Berufserfahrung hat, ist nichts mehr, wie es vorher war. Seit dem Unfall kann er nicht mehr arbeiten, er bekommt Angstzustände, wenn er das Martinshorn hört. Als Zeuge in die Verhandlung kam er direkt aus einer Reha-Klinik. Strafanzeige gegen die Autofahrerin hat er nicht gestellt. „Sie müssen leiden. Ich muss leiden. Es tut mir leid“, sagte er mit tränenerstickter Stimme zu ihr. Ein Dritter leide ebenfalls, betonte der Anwalt der 33-Jährigen: der Vater des Kindes. „Ich habe oft erlebt, dass Ehen in solchen Situationen zerbrechen. Wie diese beiden das gemeinsam durchstehen, ist ganz toll.“ Angesichts der Tragik des Geschehens nun auch noch „mit der Keule der Strafjustiz zu kommen“, halte er für ein Unding.

„Sie haben Ihr Liebstes verloren“

Das schätzte auch das Gericht so ein – und sah von einer Strafe ab. Das geht nach Paragraf 60 des Strafgesetzbuches, wenn jemand durch die Folgen seiner Tat so schwer getroffen ist, dass eine Strafe „offensichtlich verfehlt“ wäre. „Die Folgen der Tat sind so gravierend und tragisch, dass es keine Kompensation in Form einer Strafe gibt“, sagte der Staatsanwalt. „Trotzdem: An so einer Stelle fährt man nicht auf die Bahngleise.“ Richterin Scheffel stellte fest: „Der Unfall war voraussehbar und vermeidbar. Aber Sie haben Ihr Liebstes verloren. Darüber werden Sie wohl nie mehr hinwegkommen.“