Bisher hatte er zu seiner Biografie und dem Unfallhergang geschwiegen. Nun äußerte sich der 55-jährige Angeklagte. Foto: Marijan Murat/dpa
Im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten haben sich sowohl der Vater und Ehemann der Opfer als auch der Angeklagte zu Wort gemeldet.
Mit Spannung waren die Plädoyers im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil mit drei Toten vor dem Amtsgericht Esslingen erwartet worden. Doch die Ausführungen von der Staatsanwaltschaft, den Vertretern der Nebenkläger und des Verteidigers des Angeklagten traten in den Hintergrund. Denn erstmals seit Prozessbeginn Anfang Februar meldete sich der Ehemann und Vater der ums Leben gekommenen Frau und ihrer beiden Jungen zu Wort. Auch der 55-jährige Angeklagte sprach zum ersten Mal seit Verhandlungsbeginn.
Der Mann muss sich wegen fahrlässiger Tötung in drei tateinheitlichen Fällen und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Die Staatsanwaltschaft legt ihm zur Last, er sei am 22. Oktober 2024 mit seinem Fahrzeug auf der Weilstraße in Richtung Neckarcenter im Esslinger Stadtteil Weil in eine Fußgängergruppe gefahren. Die 39-jährige Frau und ihre beiden Söhne im Alter von drei und sechs Jahren verstarben noch am Unfallort.
Angeklagter hatte wohl lange mit einer Alkoholerkrankung zu kämpfen
Bisher hatte der Angeklagte sich weder zu seiner Biografie noch zur Sache geäußert. Über ihn ist nur bekannt, dass er 55 Jahre alt ist, in Stuttgart lebt und wohl jahrzehntelang mit einer Alkoholerkrankung zu kämpfen hatte. Zum Prozessauftakt hatte sein Anwalt ein Schreiben verlesen, in dem das Bedauern des Angeklagten ausgedrückt wurde.
Bisher hatte der Vater und Ehemann der Opfer den Prozessverlauf zwar sichtlich mitgenommen, doch ruhig und ohne Einwürfe verfolgt. Aber nachdem die Staatsanwältin ihr Plädoyer verlesen hatte, ergriff der als Nebenkläger auftretendende Mann das Wort. Die Staatsanwältin hatte zuvor auf ein Strafmaß von zwei Jahren auf Bewährung wegen fahrlässiger Tötung gegen den Angeklagten plädiert. Für ihn spreche auch, dass er in geordneten beruflichen und gefestigten familiären Verhältnissen lebe und bisher strafrechtlich nicht in Erscheinung getreten sei. Auch im Straßenverkehr sei der Mann bisher noch nicht auffällig geworden.
Die Bestürzung und die Anteilnahme am Tod der Mutter und ihrer zwei kleinen Söhne war nach dem Unfall im Oktober 2024 groß gewesen. Foto: SDMG
Mit mühsam gezügelten Emotionen meinte der Vater und Ehemann, er wolle Gerechtigkeit: „Mir wurde mein ganzes Leben genommen“. Er habe sich immer eine Familie gewünscht, habe immer von Frau und Kindern geträumt. Nun stehe er ganz allein da. Sein Leben sei zu Ende. Er habe sich bislang nicht geäußert, habe bislang während des ganzen Prozesses geschwiegen. Doch nun könne er das nicht mehr: Der Mensch, der ihm seine Familie genommen habe, würde angesichts der von der Staatsanwältin geforderten Bewährungsstrafe einfach aus dem Gerichtssaal hinausgehen. An den Angeklagten gewandt, meinte der Ehemann und Vater: Der Angeklagte solle aufstehen und reden. Für ihn werde sich die Welt weiterdrehen: „Doch für uns ist die Erde stehen geblieben. Ich wurde zu lebenslänglich verurteilt.“ Er solle doch wenigstens sagen, wie es zu dem tödlichen Unfall gekommen sei.
„Meine Tochter und meine Enkel fehlen mir jeden Tag“
Ähnlich äußerte sich auch die Mutter und Großmutter der ums Leben gekommenen Opfer: „Meine Tochter und meine Enkelkinder fehlen mir jeden Tag. Ich kann es noch nicht glauben, dass ich sie nie mehr sehen und umarmen kann.“ Auch ihr Sohn leide unter dem Verlust. Er sei ganz still geworden und könne seine Gefühle nicht mehr äußern: „Er liebte seine Schwester sehr und sie fehlt ihm.“ Es sei ein so sinnloser Tod gewesen, den ihre Tochter und die beiden Enkel hätten sterben müssen.
Dem Angeklagten warf die Mutter und Großmutter vor, eine Gefühlskälte auszustrahlen: „Sie zeigen keine Reue oder Empathie. Sie hatten nicht einmal den Mut, sich der Sache zu stellen und in den vergangenen Prozesstagen selbst das Wort an uns zu richten.“ Das permanente Lächeln des Angeklagten habe sie sehr schockiert: „Nur Sie können uns erklären, wie und was passiert ist.“ Ob er sich denn wirklich an nichts erinnern könne? Er wisse doch, was er getan habe: „Wenn Sie die ganze Wahrheit sagen, wie alles passiert ist, würden Sie, so glaube ich, vielleicht auch Ihren inneren Frieden finden.“
Der Prozess vor dem Amtsgericht Esslingen hatte am 10. Februar begonnen. Foto: Sebastian Xanke
Der Angeklagte solle erklären, warum er auf den Bürgersteig gefahren sei. Ihre Tochter und ihre beiden Enkel hätten leben wollen. Doch dieses Leben sei auf schreckliche Weise zerstört worden. Und an den Angeklagten gewandt meinte sie: „Dafür müssen Sie bestraft werden, und Sie sollten nie wieder Auto fahren dürfen, da Sie schuld sind am Tod von drei Leben.“ Auch der ebenfalls als Nebenkläger auftretende Vater und Großvater der ums Leben Gekommenen konnte nicht mehr an sich halten: „Sag doch was“, rief er dem Angeklagten mehrfach zu.
Er habe kein Rennen fahren wollen, beteuerte der Angeklagte
Das tat der 55-jährige Stuttgarter denn auch. Nach dem Plädoyer seines Verteidigers meinte er: „Ich bin ein introvertierter Mensch. Aber ich bin nicht kaltherzig.“ Es tue ihm von Herzen leid, was geschehen sei und was er Angehörigen, Freunden sowie Bekannten der Opfer, aber auch den Rettungskräften und Zeugen des Unfalls angetan habe. Er bedauere das Geschehen zutiefst. Er beteuere zudem, dass er mit keinerlei Vorsatz gehandelt habe. Auch habe er kein Rennen fahren wollen: „Das würde meinem Charakter widersprechen“.
Einer der Vertreter der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen der Opfer hatte die Möglichkeit angesprochen, dass der Angeklagte ein Einzelrennen habe fahren wollen. Er habe keine Erinnerungen an den furchtbaren Unfall, fuhr der Angeklagte weiter fort. Er werde mit den Vorwürfen leben müssen.
Das Urteil im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil wird voraussichtlich am Donnerstag, 23. April, gesprochen. Ein ausführlicher Bericht zu den Plädoyers von Staatsanwaltschaft, den drei Vertretern der als Nebenkläger auftretenden Angehörigen und des Verteidigers des Angeklagten folgt.