Der Angeklagte (links) muss sich vor dem Amtsgericht Esslingen wegen eines Unfalls in Esslingen-Weil mit drei Toten verantworten. Foto: Marijan Murat/dpa
Im Oktober 2024 erfasst ein Autofahrer auf dem Gehweg eine Mutter und ihre beiden kleinen Söhne. Die drei Fußgänger sterben. Am ersten Prozesstag schweigt der Angeklagte.
Simone Weiß
11.02.2026 - 11:11 Uhr
Ungewohnter Medienrummel in Saal Eins des Amtsgerichts Esslingen. Kameras surren. Fotografen mit teilweise zwei, drei Kameras um den Hals verrenken sich für gute Aufnahmen. Etwa 20 Medienvertreter sind vor Ort. Auch das öffentliche Interesse ist groß. Dicht gedrängt sitzen Besucher in zwei langen Stuhlreihen. Manche weinen offen. Andere wischen sich verstohlen die Tränen weg. Weitere Zuschauer verlassen zwischendurch – wohl von Gefühlen überwältigt – den Gerichtssaal. Verhandelt wird wegen des Verkehrsunfalls im Oktober 2024 in Esslingen-Weil, bei dem eine Frau und ihre beiden kleinen Söhne zu Tode kamen.
Der Angeklagte in schwarzem Rollkragenpullover, Sakko und schwarzer Hose wirkt mitgenommen. Immer wieder streicht er sich über die Augen, als wolle er Tränen wegwischen. Dann wieder starrt er mit ausdruckslosem Gesicht in die Ferne. Er wird sich zum Vorwurf der fahrlässigen Tötung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung nicht äußern, sondern über seinen Anwalt nur ein Statement verlesen lassen. Auch zu seinen Personalien äußert er sich nicht. Es wird nur bekannt gegeben, dass er 1970 geboren wurde und in Stuttgart lebt.
Tödlicher Unfall in Esslingen-Weil am 22. Oktober 2024
Mit gesenktem Blick hört sich der Mann mit dem dunklen Kurzhaarschnitt die Anklageschrift an. Am 22. Oktober 2024, so die Staatsanwältin, soll er gegen 17.03 Uhr mit seinem Auto in der Weilstraße in Esslingen mit 60 Stundenkilometern statt der damals erlaubten 50 unterwegs gewesen sein. An der dortigen Ampel seien bereits zwei Fahrzeuge gestanden. Beim Heranfahren an die Lichtsignalanlage habe der Angeklagte das Gaspedal mit der Bremse verwechselt, habe das Auto dann nach Abzug der Toleranzgrenze auf 98 Stundenkilometer beschleunigt und sei mit seinem Fahrzeug nach rechts ausgeschert.
Bei diesem Manöver soll er in eine Personengruppe aus einer 39-jährigen Frau und ihren beiden Kinder im Alter von drei und sechs Jahren gefahren sein. Die drei Fußgänger erlagen noch am Unfallort ihren schweren Verletzungen. Die Ampel habe zu dieser Zeit bereits 30 Sekunden lang Rot angezeigt.
Das Medien- und Zuschauerinteresse ist groß beim Prozessbeginn wegen des Unfalls von Weil mit drei Todesopfern. Foto: Sebastian Xanke
Die Angehörigen der Opfer im Zuschauerraum sowie die als Nebenkläger auftretenden Eltern und der Ehemann der ums Leben gekommenen Frau streichen sich immer wieder über die Augen. Es fällt ihnen sichtlich schwer, ihre Gefühle zu unterdrücken. Einmal muss die Verhandlung unterbrochen werden, damit sich die Angehörigen sammeln können. Doch die Verwandten hören sich schweigend, wenn auch mit sichtlicher innerer Belastung, an, was der Angeklagte über seinen Verteidiger verlauten lässt.
Angeklagter wollte sich wohl mit Hinterbliebenen in Verbindung setzen
In einem kurzen Statement teilt der Rechtsanwalt mit, sein Mandant habe während der vergangenen Monate immer wieder einen Weg finden wollen, um sich mit den Angehörigen der drei Todesopfer in Verbindung zu setzen. Er habe Entwürfe geschrieben, sie dann aber immer wieder verworfen. Seine Worte seien ihm unangebracht vorgekommen. Er habe nicht die richtigen Sätze gefunden. Das Geschehen sei furchtbar, es habe Familien in eine tiefe Trauer gestürzt, er entschuldige sich bei den Hinterbliebenen. Was geschehen sei, habe auf unvorstellbare Weise Leben zerstört und Familien in tiefe Trauer gestürzt. Ergänzend dazu gibt es keine Aussagen. Zu den weiteren Vorkommnissen oder zu seiner Biografie lässt der Angeklagte auch über seinen Anwalt nichts verlauten.
Unmittelbar nach den Geschehnissen im Oktober 2024 war der Angeklagte wohl gesprächiger. Ein Polizeibeamter sagt im Zeugenstand aus, dass er am Abend des Unglücks etwa fünf Minuten mit dem Angeklagten geredet habe, als dieser in einem Krankenwagen zu weiteren medizinischen Untersuchungen gefahren worden sei. Der Angeklagte habe technische Mängel für die Vorkommnisse verantwortlich gemacht. Sein Auto habe von selbst beschleunigt, er habe keine Kontrolle mehr über die Geschwindigkeit gehabt. Er, der Angeklagte, habe noch versucht zu bremsen, doch das Fahrzeug sei nicht zu stoppen gewesen. Es habe ohne sein Zutun Gas gegeben. Er selbst habe während des Unfallgeschehens keine körperlichen Mängel gehabt, habe auch keine Rauschmittel eingenommen.
Eine Aussage, die Markus Schwab als einer der Vertreter der Angehörigen der Opfer bezweifelt. Im Gespräch mit unserer Zeitung und vor Gericht forderte er aufgrund möglicher Alkoholprobleme des Angeklagten das am Tatabend abgenommene Blut ergänzend auf weitere Substanzen hin zu untersuchen. Zudem kritisierte der Verteidiger, dass die Verhandlung vor dem Amts- und nicht vor dem Landgericht Stuttgart durchgeführt werde. Bis zu Verhandlungsbeginn habe sich der Angeklagte noch nicht einmal bei den Hinterbliebenen entschuldigt. Vor Gericht forderte der Anwalt, dem Angeklagten den Führerschein auf Lebenszeit zu entziehen, da er ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs sei.
Im Oktober 2024 werden eine Mutter und ihre beiden Söhne in Esslingen-Weil von einem Auto erfasst und sterben. Am 10. Februar 2026 beginnt der Prozess gegen den Fahrer. Auf dem Bild zu sehen sind die Eltern der verstorbenen Frau vor dem Gerichtsgebäude. Foto: Sebastian Xanke
Polizeibeamte äußern Befremden über Verhalten des Angeklagten
Befremden über das Verhalten des Angeklagten äußerten auch zwei Zeugen während der Verhandlung. Ein Polizeibeamter hatte einige Zeit nach dem tödlichen Unfall eigenen Angaben zu Folge noch Fragen an den Beschuldigten. Während des Gesprächs habe sich der Mann kein einziges Mal nach den Hinterbliebenen erkundigt oder gefragt, wie es denn der Familie nach dem Verlust gehe. Das sei sehr befremdlich und auch sehr ungewöhnlich.
Eine Polizeibeamtin sagte im Zeugenstand aus, sie habe sich zufällig am Unfallabend auf dem Hundeübungsplatz beim Sportgelände Weil aufgehalten. Nach einem extrem lauten Knall sei sie etwa 30 Sekunden später am Unfallort gewesen und habe dort den Tod der beiden Kinder festgestellt. Der Angeklagte sei nach einiger Zeit aus seinem verunfallten Wagen ausgestiegen und habe dabei die beiden Kinderleichen ohne erkennbare Regung passiert.
Der Prozess wird fortgesetzt. Vier weitere Verhandlungstage sind angesetzt. Das Urteil wird Ende März erwartet.