Tödlicher Unfall in Esslingen-Weil Urteil nicht rechtskräftig – darf der Angeklagte jetzt wieder Auto fahren?

Der tödliche Unfall von Weil geht in die nächste Instanz. Gegen das Urteil des Amtsgerichts wurde Berufung eingelegt. Foto: Sebastian Xanke

Nach dem tödlichen Unfall in Weil geht das Verfahren gegen den Autofahrer in die nächste Instanz. Die Frage ist, was bis zur Berufung mit dem Führerschein des Mannes passiert.

Reporter: Petra Pauli (pep)

Nach dem schrecklichen Unfall in Esslingen-Weil hat das Amtsgericht Ende April einen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Im Oktober 2024 hatte der 55-Jährige laut Anklage mit seinem Auto eine junge Mutter und ihre beiden Söhne auf dem Gehweg erfasst. Sie waren sofort tot. Mit dem Urteil sind die Hinterbliebenen ebenso wenig zufrieden wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart. Beide Parteien haben Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt. Damit geht das Verfahren an das Landgericht Stuttgart als nächsthöhere Instanz.

 

Durch die Berufung ist das bisherige Urteil nicht rechtskräftig und damit auch nicht bindend. Das bedeutet jedoch nicht, dass der Angeklagte nun wieder Auto fahren darf. „Solange das Berufungsgericht keine anderweitige Entscheidung trifft, bleibt es bei der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis“, teilte der Sprecher des Amtsgerichts mit. Dem Mann wurde seine Fahrerlaubnis am zweiten Verhandlungstag im Februar dieses Jahres vorläufig entzogen. Aus dem Inhalt der Akten und bei dem Prozessauftakt hätten sich Anhaltspunkte ergeben, die dies rechtfertigten, hieß es damals vonseiten des Gerichts. Es gab damit einem entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft statt. Zuvor hatten sich die Familie der Opfer und viele Prozessbeobachter fassungslos darüber gezeigt, dass der 55-Jährige trotz des ihm angelasteten verheerenden Fahrfehlers fast eineinhalb Jahre unbehelligt mit dem Auto unterwegs sein durfte.

Im Berufungsverfahren muss sich der Autofahrer vor dem Landgericht verantworten. Foto: Xanke

Anwalt fordert lebenslangen Führerscheinentzug

Neben der Höhe der Strafe wurde in dem emotional geführten Prozess immer wieder darüber gestritten, ob der 55-Jährige jemals wieder ein Fahrzeug lenken sollte. Ein Rechtsanwalt der Hinterbliebenen hatte den lebenslangen Entzug der Fahrerlaubnis gefordert. Der Verteidiger des Angeklagten forderte neben einem Freispruch dagegen die sofortige Rückgabe des Führerscheins. Im Zuschauerraum löste dies Protest-Gemurmel und Unruhe aus.

In ihrem Urteil hatte die Amtsrichterin neben der zur Bewährung ausgesetzten Haftstrafe und der Zahlung von Schmerzensgeld an die Hinterbliebenen schließlich entschieden, dass der Angeklagte für mindestens drei Jahre keine Fahrerlaubnis mehr beantragen darf.

Zu welcher Entscheidung das Landgericht kommen wird, ist auch in Bezug auf den Führerschein offen. „Das Berufungsgericht kann die Dauer der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis später bei der Bemessung einer etwaigen Sperrfrist berücksichtigen“, teilte der Sprecher des Amtsgerichts mit. Dies liege jedoch im Ermessen der dortigen Richter und sei kein Automatismus.

Für die Angehörigen ist die Bewährungsstrafe eine „Frechheit“

Die Esslinger Amtsrichterin sagte bei der Urteilsverkündung zum Unfallhergang, dass der Angeklagte vom Wechsel seines Hybridautos in den Verbrennermodus überrascht wurde und er daraufhin Gas- und Bremspedal verwechselt habe. In dieser Stresssituation sei er nicht mehr in der Lage gewesen, sein Fehlverhalten rechtzeitig zu korrigieren. Vor Schreck habe er einen fatalen Fehler begangen und sein Auto nach rechts auf den Gehweg gelenkt, wo die 39-Jährige und ihre drei und sechs Jahre alten Kinder zum Fußballtraining im Sportpark Weil unterwegs waren.

Dass der Autofahrer durch dieses Urteil mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten davonkommen sollte, empörte die Angehörigen. Sie bezeichneten das Strafmaß als „Frechheit“.

Wann der Prozess vor dem Landgericht beginnt, ist derzeit noch offen. Generell könnte eine Berufung jederzeit auch wieder zurückgenommen werden. In der Praxis komme das sogar recht häufig vor, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Das Urteil würde dann ohne eine erneute Hauptverhandlung doch noch rechtskräftig werden.

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