Der Angeklagte mit seinem Verteidiger vor dem Esslinger Amtsgericht. Foto: Sebastian Xanke
Nach dem Unfall mit drei Toten in Esslingen-Weil im Oktober 2024 hatte der Angeklagte seinen Führerschein behalten. Am zweiten Prozesstag musste er ihn vorläufig abgeben – warum?
Nach dem Unfall im Oktober 2024, bei dem eine 39 Jahre alte Frau und ihre beiden kleinen Söhne ums Leben gekommen waren, hatte der Angeklagte seinen Führerschein behalten dürfen. Auch zum Prozessauftakt am Dienstag, 10. Februar, besaß er seinen Führerschein noch. Nun musste er ihn vorläufig abgeben.
Esslinger Amtsgericht erklärt die Hintergründe
Die vorläufige Entziehung einer Fahrerlaubnis bereits vor einer Verurteilung setze dringende Gründe voraus, sagt Martin Gerlach, der Pressesprecher des Esslinger Amtsgerichts. Bei manchen Taten sei das relativ einfach: „Wenn zum Beispiel eine erhebliche Alkoholisierung festgestellt worden ist, dann wird die Staatsanwaltschaft bereits im Ermittlungsverfahren einen Antrag stellen.“
Der Angeklagte im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil aber muss sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Bei diesem Anklagepunkt, so Gerlach, könne die Fahrerlaubnis nur aufgrund einer Gesamtwürdigung des konkreten Einzelfalls entzogen werden: „Es sind ganz genau die Tatumstände und auch der mögliche Täter zu betrachten.“ Zu berücksichtigen sei auch, ob technische Mängel am Fahrzeug oder aber erhebliche Fahrfehler vorlagen. Dies sei oftmals erst dann der Fall, wenn Gutachten vorliegen und erste Zeugen vernommen wurden. Zudem sollte dem Angeklagten Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Die Entwicklung des ersten Prozesstages habe daher abgewartet werden müssen.
Die endgültige Entscheidung über den Entzug wird mit dem Urteil getroffen
Das Fazit von Martin Gerlach: „Aus dem Inhalt der Akten und dem ersten Verhandlungstag haben sich jetzt genug Anhaltspunkte ergeben, die eine vorläufige Entziehung rechtfertigen können.“
Die Anteilnahme nach dem tödlichen Unfall von Esslingen-Weil mit drei Toten war groß gewesen. Foto: SDMG
Endgültige Entscheidung wird mit dem Urteil getroffen
Die Vorsitzende Richterin habe den Beteiligten am Ende des ersten Verhandlungstages daher Gelegenheit zu einer Stellungnahme gegeben. Im Anschluss daran sei der Beschluss zur vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis angeordnet worden. „Sollten sich im weiteren Verfahren Anhaltspunkte ergeben, die zu einer anderen Beurteilung Anlass geben, wäre die vorläufige Maßnahme auch wieder aufzuheben“, erklärt der Pressesprecher des Amtsgerichts.
Prozessbeobachter hatten am ersten Verhandlungstag auch Vergleiche mit Verkehrssünden gezogen: Zu schnelles Fahren, das Nichtbeachten von Vorfahrtsregeln oder das Missachten einer roten Ampel würden sanktioniert, aber der mögliche Verursacher eines dreifachen tödlichen Autounfalls sei noch im Besitz seines Führerscheins.
Martin Gerlach weist solche Aussagen zurück: Das Verfahren sei das gleiche. Auch bei Tempo- oder anderen Verstößen erfolge ein mögliches Fahrverbot erst am Ende eines Bußgeldverfahrens. Auch im Prozess um die Unfallfahrt von Esslingen-Weil werde die endgültige Entscheidung über eine Entziehung der Fahrerlaubnis mit dem Urteil getroffen.
Einen Unterschied gibt es
Martin Gerlach weist jedoch auf einen Unterschied hin. Bei einer endgültigen Entziehung, wie sie dem Angeklagten mit dem Urteil drohen könnte, erlösche die Fahrerlaubnis für eine Sperrfrist von mindestens sechs Monaten. Der Führerschein werde nicht an den früheren Besitzer zurückgegeben, sondern vernichtet: „Nach Ablauf der Sperrfrist muss die Fahrerlaubnis neu erteilt werden, also der Führerschein nochmals neu gemacht werden. Es gibt dann gegebenenfalls auch einen neuen Führerschein.“
Bei hohen Tempoverstößen aber – etwa wenn außerorts 45 Stundenkilometer und mehr zu schnell gefahren werden –, müsse der Führerschein zwar abgegeben werden, der Fahrer erhalte ihn aber zum Ende des Fahrverbots wieder zurück.