Das Amtsgericht in Ludwigsburg hat den 19-jährigen Verursacher des tödlichen Unfalls im November 2019 in Gerlingen verurteilt. Er ist demnach ein Einzelrennen gefahren, war „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“.

Gerlingen - Im Prozess um zwei junge Männer, die in der Nacht zum 1. November des vergangenen Jahres in Gerlingen (Kreis Ludwigsburg) in einen tödlichen Autounfall verwickelt waren, ist nun das Urteil gefallen. Das Ludwigsburger Amtsgericht verhängte gegen den 19-jährigen Unfallfahrer wegen verbotenen Autorennens mit Todesfolge und fahrlässiger Körperverletzung eine Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten, ausgesetzt zur Bewährung auf zwei Jahre. Zudem bleibt der 19-Jährige vorerst ohne Führerschein und muss 1600 Euro an die Lebenshilfe in Ludwigsburg zahlen.

 

Der 18-jährige Mitangeklagte, der mit seinem Wagen vorausgefahren war, wurde hingegen freigesprochen. Die Richterin ist davon überzeugt, dass der 19-Jährige ein Einzelrennen fuhr, als der Unfall passierte – und es kein illegales Kräftemessen mit dem Mitangeklagten gab, wie es sich für die Staatsanwaltschaft darstellte. Bei dem Unfall erlag ein 18-Jähriger einem Schädel-Hirn-Trauma.

Angeklagter ist bewusst mittig gefahren

Der Angeklagte sei mit dem Ziel, den 18-Jährigen vor ihm einzuholen, deutlich mehr als 100 Kilometer pro Stunde gefahren, sagte die Richterin. Er habe sich „grob verkehrswidrig und rücksichtslos“ fortbewegt. Auf Höhe der U-Bahn-Haltestelle Siedlung sei er leicht mittig gefahren – „das ist ideal, um mit hoher Geschwindigkeit die leichte Rechtskurve zu nehmen“, sagte die Richterin. Als Gegenverkehr auftauchte, fuhr der 19-Jährige weiter rechts – und habe dabei seine sogenannte Kurvengrenzgeschwindigkeit überschritten. „Sie hatten das Auto nicht mehr im Griff. Das Heck brach aus, und das Auto schlingerte 120 Meter weit.“ Es krachte gegen eine Laterne, einen Baum und eine Mauer.

Autorennen: Offenbar keine Absprache getroffen

Laut dem Sachverständigen zeigte der Tacho seines Opel ein Tempo zwischen 105 und 130 an, ehe er ins Schleudern geriet. Erlaubt ist 50. Wie schnell der 18-Jährige vor ihm fuhr, bleibt unklar. Nach eigenen Angaben waren es 60 bis 70 Kilometer pro Stunde. Dagegen berichteten Zeugen von zwei rasenden Autos. Gleichwohl: „Zwei Raser reichen nicht für ein Autorennen“, betonte die Richterin: Es bedürfe dafür auch einer Absprache oder entsprechender Interaktion während der Fahrt. Dahingehend sei nichts feststellbar.

Der 19-Jährige hatte die überhöhte Geschwindigkeit sowie seine Schuld an dem Unfall von Anfang an zugegeben. Diese Einsicht wie auch die Reue hatten bei der Urteilsfindung ein hohes Gewicht, wie die Richterin sagte.