Die Ermittler werfen einem 20-Jährigen, der die Kontrolle über einen Jaguar verloren hatte, fahrlässige Tötung vor. Er schleuderte mit dem Auto gegen einen Kleinwagen, in dem zwei Menschen starben.

Lokales: Christine Bilger (ceb)

Stuttgart - Gegen den 20-Jährigen, der in der Nacht zum Donnerstag an der Rosensteinstraße die Kontrolle über einen Jaguar verloren hat und einen tödlichen Unfall verursacht hat, will die Stuttgarter Staatsanwaltschaft einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Tötung beantragen. Bei dem Unfall wurden ein 25 Jahre alter Mann am Steuer eines Kleinwagens und seine 22-jährige Beifahrerin getötet, als der Jaguar gegen ihr Auto geschleudert wurde. Je nachdem, was beim Gutachten eines von der Polizei eingeschalteten Sachverständigen herauskomme, könne der Tatvorwurf auch noch in Totschlag oder gar Mord mit gemeingefährlichem Mittel abgeändert werden, sagte Heiner Römhild, der Sprecher der Staatsanwaltschaft. Dafür ist von zentraler Bedeutung, wie schnell der 20-Jährige mit dem gemieteten, 550-PS-starken Jaguar F-Type Sportcoupé gefahren war, als es zu dem Unfall kam.

 

An der Rosensteinstraße gerät der Jaguar ins Schleudern

Die Unfallaufnahmen zeigen, wie schrecklich der Anblick gewesen sein muss, der sich den Einsatzkräften am Mittwoch kurz vor Mitternacht bot: Ein Kleinwagen der Marke Citroen ist komplett zerstört worden, darin starben zwei Menschen. Der Wagen des Unfallverursachers, ein Tonnenschweres Sportcoupé der Marke Jaguar, ist ebenfalls an der Front stark zerstört. Die Rettungskräfte konnten bei den Insassen in dem Kleinwagen nur noch deren Tod feststellen.

Der 20-Jährige war kurz vor dem Gebäudekomplex des Ufa-Kinozentrums ins Schleudern geraten. Er geriet auf die Gegenfahrbahn. Dort stand an einer Ausfahrt der Kleinwagen mit dem 25-jährigen Fahrer und der 22-jährigen Frau. Der Jaguar prallte erst gegen die Beifahrerseite, dann wurde der Citroen gegen einen Baum geschleudert. Die Polizei geht davon aus, dass der 20-Jährige deutlich zu schnell gefahren war. Der Wagen war nach Informationen unserer Zeitung bei einer kleinen Vermietung im Landkreis Esslingen ausgeliehen worden. Der Anbieter hat sich auf stark motorisierte Luxuslimousinen spezialisiert, mit nur wenigen ausgewählten Fahrzeugen in seinem Fuhrpark. Die Konditionen des Vermieters geben vor, dass die Fahrer lediglich ein Mindestalter von 19 Jahren haben müssen. Der 20-Jährige und sein 18 Jahre alter Beifahrer kamen mit leichten Verletzungen davon. Der Unfallverursacher kam nach dem Crash in psychiatrische Behandlung.