Ein Autofahrer hatte am Vatertag des vergangenen Jahres in Bad Saulgau zwei Menschen getötet und war dafür am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

Ein Autofahrer hatte am Vatertag des vergangenen Jahres in Bad Saulgau zwei Menschen getötet und war dafür am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Nun geht die Staatsanwaltschaft in Berufung.

 

Bad Saulgau - Nach dem Urteil gegen einen 42-Jährigen, der mit einem Auto in eine Gruppe Fußgänger gefahren ist und dabei zwei Menschen getötet hat, geht die Staatsanwaltschaft in Berufung. „Entgegen dem Gericht sind wir der Auffassung, dass die erhebliche Alkoholisierung des Mannes mitursächlich für den tragischen Unfall war“, sagte ein Sprecher der Behörde am Mittwoch in Ravensburg.

Das Amtsgericht Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) hatte den Mann am Dienstag zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Richter betonte, dass der Unfall auch einem nüchternen Fahrer hätte passieren können. Die Staatsanwaltschaft fordert weiterhin eine Strafe von einem Jahr Haft ohne Bewährung.