Aus Freude wurde Trauer: Sie wollten den Vatertag feiern und zogen mit dem Bollerwagen los. Ein betrunkener Autofahrer riss zwei der Männer in den Tod - und wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Aus Freude wurde Trauer: Sie wollten den Vatertag feiern und zogen mit dem Bollerwagen los. Ein betrunkener Autofahrer riss zwei der Männer in den Tod - und wurde dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

 

Bad Saulgau - Ein 42-Jähriger, der mit einem Auto in eine Gruppe Fußgänger gefahren ist und dabei zwei Menschen getötet hat, ist zu einer Haftstrafe von sechs Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Der Angeklagte sei „auf der Heimfahrt von einem Fest ungebremst auf die Fußgänger gefahren“, sagte der Richter am Amtsgericht Bad Saulgau (Kreis Sigmaringen) am Dienstag. Die 37 und 46 Jahre alten Opfer starben noch am Unfallort. Ein 41-Jähriger erlitt schwere Verletzungen.

Die drei Männer waren am vergangenen Vatertag nach einer Feier auf der falschen Straßenseite zu Fuß unterwegs gewesen und haben einen Bollerwagen hinter sich hergezogen. „Andere Autofahrer haben die Menschen auf der Straße wahrgenommen, haben abgebremst und sind vorbeigefahren“, sagte die Staatsanwältin. Ihrer Ansicht nach war der Unfall vermeidbar. Trotz 1,6 Promille Alkohol im Blut habe sich der Angeklagte ans Steuer gesetzt.

Gericht blieb unter den Forderungen von Staatsanwalt und Verteidigung

Dann sei der Unfallfahrer mit etwa 70 Stundenkilometern auf die drei Fußgänger aufgefahren. Zwar sei auf der Strecke Tempo 100 erlaubt, dennoch hätte der Fahrer abbremsen müssen aufgrund der schlechten Witterung und Dunkelheit, sagte sie. „Fahren auf Sicht ist geboten. Man muss so fahren, dass man jederzeit halten kann“, fügte der Vertreter der Nebenkläger hinzu.

Der Richter stimmte in seinem Urteil der Anklage auf fahrlässige Tötung und fahrlässige Körperverletzung zu. Allerdings blieb das Strafmaß unter den Forderungen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Während die Staatsanwaltschaft ein Jahr Haft ohne Bewährung gefordert hatte, plädierte die Verteidigung auf das gleiche Strafmaß - allerdings auf Bewährung.

„Dieser Unfall hätte ohne weiteres jedem Nüchternen passieren können“, begründete der Richter sein mildes Urteil. „Dieser Prozess kennt nur Verlierer - nicht nur die Angehörigen, sondern auch der Angeklagte ist ein Verlierer. Er muss sein Leben lang mit dieser Schuld leben.“