Kugelbomben dürfen nur von geschulten Experten und mit behördlicher Genehmigung gezündet werden. Ein 31-Jähriger ohne entsprechende Ausbildung wurde in der Silvesternacht in Ammerbuch (Kreis Tübingen) von einer Kugelbombe getötet.

Reutlingen - Es war kein gewöhnlicher Feuerwerkskörper, sondern eine sogenannte Kugelbombe, die in der Silvesternacht bei Ammerbuch (Kreis Tübingen) zum Tod eines 31-jährigen Partygastes führte. „So eine pyrotechnische Konstruktion kann man nicht im Supermarkt kaufen“, erklärte eine Sprecherin der Polizeidirektion Reutlingen. Bei der Kugelbombe handelt es sich um einen Feuerwerkskörper der höchsten Gefahreneinstufung „Kategorie 4“.

 

Zeugen wiesen die Ermittler darauf hin, dass der Verunglückte die Kugelbombe selbst mit zu der privaten Feier in den Ammerbucher Ortsteil Entringen gebracht hatte. Auf welchem Weg der aus Nagold stammende Mann an die genehmigungspflichtige Pyrotechnik kam, ist noch nicht geklärt.

Ein Fehler beim Zünden?

Eine sechsköpfige Ermittlungsgruppe befasst sich weiterhin mit dem genauen Hergang des Unfalls. Der große, runde Feuerwerkskörper wird normalerweise einige hundert Meter hoch in die Luft geschossen, wo er explodiert und leuchtende oder glitzernde Effekte in alle Richtungen verstreut. Mutmaßlich hat der 31-Jährige beim Zünden einen Fehler begangen, jedenfalls explodierte die Kugelbombe, als er sich direkt daran zu schaffen machte. Er wurde von den umherfliegenden Teilen so schwer am Kopf getroffen, dass er kurz darauf an der Unfallstelle starb. Die Wiederbelebungsversuche von zwei Rettungsteams blieben erfolglos. Fremdverschulden schließen die Ermittler aus.

Darüber hinaus ist bereits klar, dass der Mann aus Nagold nicht über die erforderliche behördliche Erlaubnis zum Zünden des Feuerwerkskörpers verfügte. Feuerwerkskörper der Kategorie 4 werden laut der Richtlinie 2007/23/EG des Europäischen Parlaments mit dem Zusatz „große Gefahr“ versehen und dürfen nur nach behördlicher Genehmigung und durch ausgebildete Pyrotechniker in weiten offenen Bereichen im Freien verwendet werden. Sie sind nicht im Einzelhandel erhältlich. Solche Kugelbomben werden von Spezialisten im Rahmen großer Feuerwerke gezündet. Das illegale Abfeuern fällt unter den Tatbestand des Herbeiführens einer Explosion, der hart bestraft werden kann.

Kugelbombe tötet Familienvater in Österreich

Ein ähnlicher Unfall hat in der Silvesternacht in Österreich ein Todesopfer gefordert. Ein 53-Jähriger wollte eine Kugelbombe zünden, die jedoch nicht gleich detonierte. Als sich der Mann dem Feuerwerkskörper näherte, kam es zur Explosion. Der Familienvater erlitt tödliche Kopf- und Gesichtsverletzungen, berichtete die Niederösterreichische Landespolizeidirektion. Der Feuerwerkskörper hatte ein tiefes Loch in den Boden gesprengt.

Vor gut zwei Wochen war eine Kugelbombe kurz nach Mitternacht auf dem Berliner Kurfürstendamm explodiert. Verletzt wurde niemand, von der Wucht der Detonation gingen aber Scheiben bis hinauf zum vierten Stockwerk der Häuser zu Bruch. Kurzfristig wurde damals ein politischer Anschlag vermutet, später ging die Polizei von Vandalismus aus.

In Internetportalen werden entsprechende Feuerwerkskörper angeboten. Viele Anbieter verweisen darauf, dass man beim Kauf entsprechende Schulungen und Prüfungen nachweisen müsse und eine Abbrandbewilligung der Gemeinde benötige.