Tötungsdelikt in Hochdorf Die Anklage lautet auf Mord

Nach dem Tötungsdelikt in Hochdorf wurde mit einem starken Polizeiaufgebot nach dem mutmaßlichen Täter gesucht. Foto: SDMG

In vergangenen November war ein 56-jähriger Jogger in Hochdorf niedergestochen worden. Der Mann erlag wenig später seinen schweren Verletzungen. Nun beginnt der Prozess vor dem Landgericht Stuttgart gegen einen 25-Jährigen.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Der Prozess wegen des Tötungsdeliktes in Hochdorf im vergangenen November beginnt. Ab Mittwoch, 14. Mai, steht ein zur Tatzeit 24-jähriger afghanischer Staatsangehöriger vor dem Landgericht Stuttgart. Ihm wird vorgeworfen, einen 56-Jährigen mit mehreren Stichen durch einen scharfen Gegenstand getötet zu haben. Der Tatvorwurf lautet auf Mord.

 

Das Opfer joggte an jenem Freitag, 15. November 2024, um die Mittagszeit in der Kirchheimer Straße in Hochdorf. Laut der Pressestelle des Landgerichts Stuttgart ahnte der Mann nichts von einer Gefahr oder gar einem Angriff auf sein Leben. Zufällig soll er dem 24-jährigen Angeklagten begegnet sein. Eine Verbindung zwischen beiden gab es wohl nicht. Der junge Mann soll dem 56-Jährigen bei diesem unerwarteten Zusammentreffen mehrere Stiche in die Brust versetzt und dabei auch das Herz getroffen haben. Das Opfer fiel schwer verletzt zu Boden. Passanten alarmierten die Polizei und Einsatzkräfte. Erste-Hilfe-Maßnahmen wurden zeitnah eingeleitet. Ein Notfallmediziner nahm eine Behandlung vor. Doch alle Bemühungen waren vergebens. Der 56-Jährige verstarb kurze Zeit später.

Festnahme nach einer Stunde

Laut Polizeibericht war der mutmaßliche Angreifer nach der Tat zunächst in Richtung Notzingen und Wernau geflüchtet. Durch rasch eingeleitete Fahndungsmaßnahmen konnte der 24-jährige Tatverdächtige ermittelt werden. Er war nach Angaben des Landgerichts Stuttgart im Anschluss an die mutmaßliche Tat wohl in seine Unterkunft nach Wernau gegangen und wurde dort eine Stunde später festgenommen.

Als ein mögliches Tatmotiv gibt die Pressestelle des Landgerichts Stuttgart die Verärgerung des Angeklagten über einen kurz zuvor ausgetragenen Streit in seiner ehemaligen Asylbewerberunterkunft an.

Der Prozess gegen den heute 25-Jährigen vor der ersten großen Strafkammer des Landgerichts, für den bislang acht Verhandlungstage angesetzt sind, soll bis Mittwoch, 9. Juli, gehen.

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