Tötungsdelikt von Nürtingen Prozess um erwürgte Sprachlehrerin – Angeklagter beschreibt die Tatnacht

Einem 38-Jährigen wird vorgeworfen, seine Sprachlehrerin in Nürtingen getötet und ihre Leiche in den Neckar geworfen zu haben. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Er soll seine 66-jährige Sprachlehrerin im Oktober 2024 erwürgt und in den Neckar geworfen haben. Vor dem Landgericht Stuttgart äußerte sich nun der Angeklagte.

Reporterin: Simone Weiß (swe)

Im Prozess um das Tötungsdelikt von Nürtingen hat der Angeklagte sein Schweigen gebrochen. Ausführlich berichtete er vor der ersten Strafkammer des Landgerichts Stuttgart, wie er das spätere Opfer kennengelernt, wie sich eine komplizierte Beziehung herauskristallisiert habe und was in der Tatnacht nach seiner Version geschehen sei.

 

Dem 38-jährigen, iranischen Staatsbürger wird vorgeworfen, Mitte Oktober letzten Jahres seine 66-jährige Sprachlehrerin aus Eifersucht und aufgrund ihrer Weigerung, ihr eigenständiges Leben aufgeben zu wollen, erwürgt und dann in ein Bettlaken eingewickelt in den Neckar geworfen zu haben. Die Anklage lautet auf Mord. Am ersten Prozesstag hatte der Mann geschwiegen, nun nahm er ausführlich zu dem Vorwurf Stellung.

Während seiner Aussage nannte der Angeklagte die Getötete nie beim Vornamen. Als er vor Gericht von ihren gemeinsamen Begegnungen berichtet, benutzt er stets ihren Nachnamen und setzt die Anrede „Frau“ davor. In flüssigem, gutem Deutsch schildert er, wie die Situation zu einem tödlichen Debakel eskalieren konnte. Nur manchmal muss der Dolmetscher einen schwierigen Begriff übersetzen oder dem Angeklagten bei einer deutschen Vokabel weiterhelfen.

Der Prozess wegen des Tötungsdeliktes von Nürtingen begann am Donnerstag, 3. Juli, vor dem Landgericht Stuttgart. Es sind weitere fünf Prozesstage angesetzt. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die Initiative zu dem intimen Verhältnis zwischen Sprachlehrerin und Schüler, so sagte der Angeklagte, sei von der Frau ausgegangen. Sie habe sich mit ihm in einem Café treffen wollen, sie habe das Gespräch mit ihm gesucht, sie habe ihm WhatsApp-Nachrichten geschickt. Wöchentlich habe sie ihm in ihrer Wohnung in Nürtingen Sprachunterricht in Deutsch erteilt. Wenn er nicht hingegangen sei, habe sie sofort nachgefragt, wo er denn bleibe.

Die Initiative zu Intimitäten sei von ihr ausgegangen, so der Angeklagte

Sie habe regen Anteil an seinem Leben genommen. Da er sich in seiner Asylbewerberunterkunft in Oberboihingen wegen des Lärms und Problemen mit Mitbewohnern nicht wohlgefühlt habe, so der 38-Jährige, habe die Frau ihm eine alternative Wohnmöglichkeit in Nürtingen gezeigt. Danach habe sie ihn ihre Wohnung eingeladen, ihm Bier und Whiskey gegeben, und als er sich wegen Übelkeit und Schwindel nach dem Alkoholgenuss niederlegen wollte, sei sie zudringlich geworden. Es sei dann zum Sex gekommen. Der Angeklagte attestierte der Frau auch eine gehörige Portion Eifersucht. Als er sich einmal kurz mit zwei Mädchen unterhalten habe, habe sie pikiert reagiert.

Im Vorfeld der Tat seien das spätere Opfer, ein befreundeter Iraner und er in Nürtingen unterwegs gewesen, so der Mann. Dann habe die Frau behauptet, dass sie dringend auf die Toilette müsse und daher in ihre Wohnung gehen wolle. Daraufhin, so der Angeklagte, habe er sich von dem Freund verabschiedet. In der Wohnung angekommen, habe es die Frau aber gar nicht mehr so eilig mit ihrem Toilettengang gehabt und habe die Post aus ihrem Briefkasten zehn Minuten lang genau angeschaut. Danach seien sie in das Ein-Zimmer-Apartment der 66-Jährigen gegangen und hätten dort einige Zeit verbracht. Immer wenn er habe gehen wollen, habe ihn die Frau daran gehindert. Sie habe gesagt, er solle ihr beim Kistenschleppen, beim Aufräumen und bei anderen Handreichungen helfen. Außerdem habe sie gesagt: „Ich bin allein. Du bist allein. Das trifft sich doch gut.“ Gehenlassen wollte sie ihn nach Darstellung des Angeklagten nicht. Auch Sex hätten sie gehabt. Sie habe ihn einen hübschen Mann genannt.

Der Prozess wird vor der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichts verhandelt. Die Anklage lautet auf Mord. Der Angeklagte soll die Frau zudem in die linke Wange und den rechten Unterarm gebissen haben. Foto: Marijan Murat/dpa

Kurz vor dem Tötungsdelikt am Sonntag, 20. Oktober 2024, habe die Frau einkaufen gehen wollen, so der 38-Jährige weiter. Der Kühlschrank sei zwar voller Lebensmittel gewesen, doch die Sprachlehrerin habe darauf bestanden, einen Discounter aufzusuchen. Dort seien auch Alkoholika gekauft worden. Zurück in der Wohnung hätten sie beide dann Whiskey und Champagner getrunken und seien dann zu Bett gegangen. Vom Alkohol sei ihm schlecht geworden, er habe einen Würgereiz gespürt und sich auf der Toilette übergeben wollen. Doch die Frau habe ihn am Toilettengang gehindert.

Frau habe ihn am Erbrechen hindern wollen, so der Angeklagte

Da sie wohl aber nicht wollte, dass er sich im Bett übergibt, habe sie ihm den Mund zugehalten und mit der anderen Hand gegen seinen Hals gedrückt. Schwer und bedrohlich habe die Frau auf ihm gelegen, sagte der Angeklagte. Er habe Angst gehabt und sie mit den Händen abwehren wollen. Da sei sie auf seiner Brust eingeschlafen. Erst später habe er bemerkt, dass sie nicht schlafe, sondern tot sei.

Die Leiche habe er in ein Laken gewickelt. Dann habe er die Wohnung verlassen und sei mit der toten Frau zwischen 20 und 30 Minuten vor dem Haus gestanden. Es sei aber niemand vorbeigekommen. Wer denn hätte kommen und was dieser Passant hätte tun sollen, wollte die Vorsitzende Richterin Monika Lamberti wissen. Er wisse es nicht, antwortete der Angeklagte: „Mein Kopf war vollkommen verrückt.“ Auch wie und warum er die tote Frau in den Neckar geworfen habe, sei ihm nicht mehr präsent. Er könne sich an nichts erinnern.

An dieser Stelle riet die Vorsitzende Richterin dem Mann dringend zu einer Absprache mit seinem Verteidiger. Die Sitzung wurde unterbrochen und soll am kommenden Mittwoch, 16. Juli, mit der weiteren Aussage des Angeklagten fortgesetzt werden.

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