Eine Genanalyse verrät nun weitere Details über den Wolf, der für den Tod von über 40 Schafen in Bad Wildbad verantwortlich ist. Ein Abschuss droht ihm nicht – noch nicht.

Bad Wildbad - Die massive tödliche Attacke auf eine Schafherde im Nordschwarzwald geht auf das Konto eines einzelnen Wolfes. Bei dem Angriff vor eineinhalb Wochen bei Bad Wildbad (Kreis Calw) starben 43 Schafe. Wie das Umweltministerium am Mittwoch mitteilte, handelt es sich nach einer Genanalyse um ein männliches Einzeltier, das unter dem Kürzel „GW 852m“ bekannt ist und aus Norddeutschland in den Südwesten einwanderte. Es ist derselbe Wolf, der schon im November dort drei Schafe gerissen hatte und damit erstmals in der Region nachgewiesen worden war.

 

„Nachdem dieser Wolf jetzt über fast ein halbes Jahr die Region offenbar nicht verlassen hat, müssen wir davon ausgehen, dass er hier sesshaft geworden ist“, sagte Umweltminister Franz Untersteller (Grüne). Die Folgen: Die Region um Bad Wildbad wird zum ersten „Wolfsgebiet“. So etwas gibt es schon in Thüringen – im Land bisher nicht.

Laut Ministerium soll „in Kürze“ um die bekannten Rissstellen des Wolfes herum ein Gebiet mit einem Durchmesser von rund 60 Kilometern ausgewiesen werden, in dem Weidetiere besonders geschützt werden müssen. Nutztierhalter bekommen für extra hohe Schutzzäune 90 Prozent der Kosten vom Land bezahlt. Die Umzäunung muss lückenlos sein; ein Wolf darf sie nicht untergraben können. Wenn Weidetierhalter ihre Herden im „Wolfsgebiet“ nicht richtig schützen, erhalten sie künftig aber auch keine Entschädigung.

Kostenerstattung für Schutzmaßnahmen

Das Land erstattet den größten Teil der Kosten für Maßnahmen wie mindestens 90 Zentimeter hohe Elektrozäune, Drähte, Erdungsstäbe und Weidezaungerät. Die Schutzanforderungen gelten nur für Schafe, Ziegen und zu Nutzzwecken gehaltenes Gehegewild – nicht aber für Rinder und Pferde. Übergriffe auf diese seien so selten, dass der Schutzaufwand in keinem Verhältnis zum Risiko stehe.

Die Attacke in der Nacht zum 30. April bei Bad Wildbad hat für das Raubtier keine Folgen. Es dürfe nach dem Bundesnaturschutzgesetz nicht abgeschossen werden. „Erst wenn es einem Wolf gelänge, wiederholt ausreichend gesicherte Herden anzugreifen, oder wenn er für Menschen gefährlich zu werden droht, könnte die Ausnahmeregel vom Tötungsverbot im Bundesnaturschutzgesetz greifen“, so Untersteller.

Landnutzerverbände fordern indessen, dass die Wolfspolitik zugunsten der Weidetierhalter ausgerichtet werde. „Ihre mögliche Haftung für die Folgen von durch Wolfsangriffe verursachten Ausbrüchen sei das mit Abstand größte Risiko für die Weidetierhaltung.“ Sie erwarten eine Befreiung der Halter vom Haftungsrisiko und fordern die Aufnahme des Wolfs in das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg. Auch müssten in ökologisch wertvollen Räumen, wo keine Prävention möglich oder zumutbar sei, „Weidetierschutzzonen“ eingerichtet werden. Dort müsse eine „unbürokratische Entnahme von Wölfen trotz Artenschutz“ möglich sein, hieß es. Auch die FDP fordert eine Aufnahme des Raubtiers ins Jagdrecht und eine Wolfsverordnung.