Ein Spaziergänger aus Möhringen hat am Feldrand einen toten Dachs gefunden – vermutlich ein Wildunfall.

Stadtleben und Stadtkultur : Alexandra Kratz (atz)

Stuttgart-Möhringen - Am Rand eines Feldwegs in Möhringen liegt seit Tagen ein toter Dachs. Das hat einen Spaziergänger aufgeschreckt. Schließlich sei der leblose und teilweise blutverschmierte Körper nicht nur eklig, sondern unter Umständen auch gefährlich. „Keiner weiß, woran das Tier gestorben ist. Womöglich hat es sogar Tollwut gehabt“, sagt der Möhringer. Auf den Feldwegen seien viele mit ihren Hunden unterwegs. „Die schnüffeln an dem toten Dachs, und so können dann Krankheiten übertragen werden.“

 

Uwe Rilling, der bei der Stadt Stuttgart als Förster angestellt ist, kann den Möhringer beruhigen. „Wir haben schon seit Jahren keinen Tollwutfall mehr in Baden-Württemberg gehabt“, sagt er. Der tote Dachs sei wahrscheinlich schlicht zur falschen Zeit am falschen Ort gewesen und von einem Auto angefahren worden. „Die Tiere schleppen sich dann oft noch weiter und verenden irgendwo im Walddickicht oder im Gebüsch“, sagt Rilling.

Wer ein Tier totfährt, muss die Polizei informiert

Das Problem sei, dass die Lebensräume der Tiere immer häufiger von Straßen zerschnitten werden. Das machen auch die von den Jagdpächtern dokumentierten Wildunfallzahlen deutlich. So wurden in Stuttgart zwischen 1. April 2010 und 1. April 2011 insgesamt 59 Tiere tot gefahren, im Erfassungszeitraum davor waren es sogar 70 Tiere. Und die Dunkelziffer sei noch viel höher, sagt Svenja Stickert von der Pressestelle der Stadt. Am häufigsten treffe es Rehe und Füchse. Rilling plädiert deshalb dafür, dass an großen Straßen mehr Überquerungshilfen für Wildtiere gebaut werden. „In Frankreich gibt es so etwas schon recht häufig, und die Erfahrungen sind gut“, sagt der Mitarbeiter des Forstamts.

Grundsätzlich gilt, dass wenn ein Tier totgefahren wurde beziehungsweise an den Folgen stirbt, die Polizei informiert werden sollte. „Die wissen, wer für die Beseitigung des Kadavers zuständig ist“, sagt Rilling. Auch aus statistischen Gründen sollte ein Wildunfall immer gemeldet werden. „Nur wenn verlässliche Zahlen vorliegen, kann man richtig reagieren und beispielsweise Warnschilder für die Autofahrer aufstellen. Wenn das angefahrene Tier noch lebt, muss der Tiernotdienst verständigt werden. So steht es im Tierschutzgesetz.“