Nach einem Hungerstreik im Bruchsaler Gefängnis war ein 33 Jahre alter Mann Mitte August gestorben. Der Fall könnte jetzt ein parlamentarisches Nachspiel bekommen.

Nach einem Hungerstreik im Bruchsaler Gefängnis war ein 33 Jahre alter Mann Mitte August gestorben. Der Fall könnte jetzt ein parlamentarisches Nachspiel bekommen.

 

Stuttgart/Bruchsal - Der Tod eines Häftlings nach Hungerstreik und langer Einzelhaft im Gefängnis Bruchsal hat ein parlamentarisches Nachspiel. Nach einem Antrag der Landtags-CDU zur Aufklärung des Falles erwägen auch die Grünen, einen eigenen Antrag einzubringen. „Wir werden kommende Woche in der Fraktion über den Fall beraten und die Obduktionsergebnisse abwarten“, sagte am Dienstag ihr rechtspolitischer Sprecher Jürgen Filius. „Es spricht alles dafür, dass hier etwas nicht ordnungsgemäß von statten ging.“

Mit der vorläufigen Suspendierung von Gefängnisdirektor Thomas Müller habe das Ministerium aber richtig gehandelt. Filius hatte die Haftanstalt in der vergangenen Woche besucht und dort unter anderem mit dem Gefangenenrat gesprochen. Dieser habe ihm jedoch versichert, dass in der Anstalt eine hohe Sicherheitslage herrsche.

Der Fall solle auf jeden Fall vor den Rechtsausschuss und müsse im Parlament diskutiert werden, sagte der Rechtsexperte der CDU im Landtag, Bernhard Lasotta. „Das Justizministerium muss Erkenntnisse haben, dass da etwas nicht richtig gelaufen ist“, sagte Lasotta, der am Montag einen entsprechende Antrag mit neun Fragen eingebracht hatte. Das Haus von Rainer Stickelberger (SPD) hat nun drei Wochen Zeit, darauf zu reagieren.

Goll: Gefahr eines Hungertods zeichnete sich ab

Ulrich Goll, Ex-Justizminister und jetzt rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion, mahnte am Dienstag, „sich die Gegebenheiten in der Haftanstalt genau anzuschauen“. Unter normalen Umständen dürfe so etwas nicht passieren. Die Gefahr eines Hungertodes des 33 Jahre alten Häftlings aus Burkina Faso habe sich abgezeichnet.

„Gab es eine Blankovollmacht seitens des Ministeriums für die Verhängung der Einzelhaft oder wurde regelmäßig überprüft“, fragte Lasotta. Eigentlich muss das Ministerium jedes Mal informiert werden und zustimmen, wenn die Einzelhaft länger als insgesamt drei Monate im Jahr andauert. Der verurteilte Straftäter hatte bis zu seinem Tod fast auf den Tag genau zwei Jahre in Einzelhaft verbracht.

Auch müsse geklärt werden, ob der zuletzt stark abgemagerte Mann auf eine psychische Erkrankung hin untersucht worden oder seine Verlegung in ein Krankenhaus erwogen worden sei. Das Ministerium wollte dazu auch am Dienstag nicht genauer Stellung nehmen: Alle in dem CDU-Antrag gestellten Fragen seien ohnehin Gegenstand der Ermittlungen“, sagte eine Sprecherin. „Wir warten alle auf Ergebnisse.“

Die SPD-Landtagsfraktion hielt sich zurück. Das Justizministerium sei bereits intensiv um Aufklärung bemüht, sagte ein Sprecher.

Der wegen Totschlags verurteilte Straftäter war am 9. August in der Justizvollzugsanstalt (JVA) nach zweijähriger Einzelhaft und langem Hungerstreik tot aufgefunden worden. Der Fall kam erst eine Woche später an die Öffentlichkeit. Justizministerium und Staatsanwaltschaft ermitteln; der Leiter der JVA wurde vorübergehend von seinen Aufgaben entbunden.