Der Terrorverdächtige Syrer Al-Bakr wurde tot in seiner Gefängniszelle gefunden. Wie es dazu kommen konnte, muss zügig und restlos aufgeklärt werden, damit Sicherheitslücken geschlossen werden können, kommentiert Maria Wetzel.

Stuttgart - Dass der nach mehreren Pannen verhaftete Dschaber al-Bakr in seiner Gefängniszelle in Leipzig tot aufgefunden wurde, ist unfassbar. Die Gefängnisleitung hatte dem Pflichtverteidiger des unter Terrorverdacht stehenden Mannes zugesagt, den 22-Jährigen rund um die Uhr zu beobachten: der Mann war in Hungerstreik getreten und galt als akut suizidgefährdet. Doch die Justizvollzugsbeamten schauten offenbar nur etwa im Stundentakt nach ihrem Häftling.

 

Wie es zum Tod des Mannes kommen konnte, muss zügig und restlos aufgeklärt werden, damit Sicherheitslücken geschlossen werden können. Da stellen sich viele Fragen: Haben die Justizvollzugsbeamten ihre Aufgabe nicht ernst genug genommen? Was ist unter ständiger Beobachtung zu verstehen? Jemandem keinerlei Privatsphäre zu lassen, verstößt gegen die Menschenwürde. Welche Gegenstände standen dem Mann zur Verfügung? Wer hatte Zugang zu seiner Zelle?

Der Tod des Häftlings schadet nicht nur dem Ruf und dem Vertrauen in die Behörden – insbesondere in Sachsen. Er behindert auch die weiteren Ermittlungen. Ob sich der als Flüchtling anerkannte Mann hier radikalisiert hat oder ob er im Auftrag des Islamischen Staates nach Deutschland kam, wer seine Hintermänner und Helfer waren – viele drängenden Fragen werden nun noch schwerer zu beantworten sein.