Im Jahr 2007 hat ein Mötzinger Künstler seine Mutter erschlagen und kam dafür 13 Jahre in Haft. Nach einem fehlgeschlagenen ersten Anlauf wird nun am Landgericht Stuttgart erneut überprüft, ob gegen den 54-Jährigen die nachträgliche Sicherungsverwahrung verhängt wird. Begebenheiten aus seiner Haftzeit legen dies nahe.

Stuttgart/Mötzingen - Seit nunmehr 14 Jahren beschäftigt ein 54-jähriger Mötzinger die Justizbehörden des Landes. Im Januar 2007 hatte der Skulpturenkünstler seine Mutter mit einem Bildhauerschlegel erschlagen – aus vermeintlich nichtigem Anlass: Sie hatte ihm nicht wie üblich sein Taschengeld auf die Treppe zu seiner Wohnung gelegt. Der damals 39-jährige Sohn trat die Tür zur Wohnung seiner Eltern ein und schlug sechsmal auf seine Mutter ein, die innerhalb weniger Minuten verblutete. Anschließend fuhr der Sohn mit dem Fahrrad zum Polizeirevier Nagold und stellte sich. Von einer „aus Verzweiflung entstandenen Tragödie“ sprach er damals gegenüber den Polizeibeamten.