In der Tourismusbranche droht eine Pleitewelle. Dennoch sollte die Bundesregierung Verbraucherrechte nicht einseitig aushebeln, fordert unser Autor Thomas Wüpper.

Korrespondenten: Thomas Wüpper (wüp)

Berlin - Erst die Ware, dann das Geld. Das ist eine bewährte Regel in der Wirtschaft. Natürlich gibt es viele begründete Ausnahmen, zum Beispiel im Tourismus. Veranstalter und Fluglinien kassieren das Geld für Reisen oft viele Monate im Voraus, entweder direkt oder über Reisebüros und Online-Portale. Die Rechtslage ist dabei glasklar: Wird die Reise abgesagt, muss die Vorauszahlung binnen 14 Tagen komplett zurückerstattet werden.