Vom lebenden Krokodil bis zu Schlangen in Flaschen: Täglich beschlagnahmt der Zoll in München präparierte Tiere, die Reisende fälschlicherweise als Souvenirs mitbringen. Das kann sehr schnell sehr teuer werden und sogar mit einer Haftstrafe enden.

München - Der Zoll am Münchener Flughafen beschlagnahmt jedes Jahr zwischen 1.000 und 3.000 Gegenstände, die gegen das Washingtoner Artenschutzabkommen verstoßen. Zumeist handelt es sich um Dinge, die Touristen unwissentlich als Andenken erstanden haben.

 

Es drohen schwere Strafen

185 Staaten haben das Artenschutzabkommen zum Schutz von seltenen Tierarten unterzeichnet. Unwissenheit schützt allerdings nicht vor Strafe. Daher drohen auch schwere Bußgelder bis hin zu Gefängnisstrafen, wenn Reisende wider besseres Wissen diese als Souvenirs einführen.

Werfen Sie im Video einen Blick in die Asservatenkammer des Münchner Zolls und erfahren Sie von Zollfahnder Thomas Meister, wie die Beamten arbeiten.