Trans-Aktivistin Janka Kluge Die Stuttgarterin, die sich mit Julian Reichelt anlegte

Ist auch nach dem juristischen Sieg kaum erleichtert: Janka Kluge Foto: Lichtgut/Leif Piechowski

Janka Kluge hat sich vor Gericht gegen den früheren Chefredakteur der „Bild“ durchgesetzt. Vordergründig geht es darum, dass die Transfrau als „Mann“ bezeichnet wurde. Dahinter findet aber ein Kulturkampf um das Selbstbestimmungsgesetz statt.

Psychologie/Partnerschaft: Florian Gann (fga)

Janka Kluge sitzt am Freitag gerade im Auto, im Hintergrund hört man das Verkehrsrauschen. Sie ist von ihrer Heimat Stuttgart auf dem Weg nach Frankfurt zu einer Preisverleihung. Derselbe Ort, an dem sie kaum 24 Stunden zuvor einen juristischen Sieg über einen von Deutschlands bekanntesten und umstrittensten Medienmachern erstritten hat: „Bild“-Ex-Chef Julian Reichelt. „Ich bin überrascht über die Resonanz“, sagt Kluge.

 

Es ging in dem Prozess vorrangig um ein Wort: Mann. Und darum, ob dieses gegenüber einer Transfrau wie Kluge als Beleidigung gewertet werden kann. Als solcher wurde die 64-jährige Stuttgarterin auf einer Plattform von „Bild“-Ex-Chef Julian Reichelt bezeichnet. Ein Teil der Antwort ist: Ja, „Mann“ ist in dem vorliegenden Fall eine Beleidigung, diese Entscheidung teilte das Landgericht Frankfurt in der vergangenen Woche mit.

Eigentlich geht es um das Selbstbestimmungsgesetz

Der andere Teil der Antwort ist: Bei dem Ganzen handelt es sich um das wohl erste öffentlich bekannte Urteil gegen sogenanntes Misgendern, also die bewusste Ansprache mit dem falschen Geschlecht. Und seit Mitte 2022 erstmals die Eckpunkte des neuen Selbstbestimmungsgesetzes für einen einfacheren juristischen Geschlechterwechsel vorgestellt wurden, ist alles, was mit Geschlechtern und den Grenzen dazwischen zu tun hat, ein heißes Eisen. Wer sich dafür oder dagegen einsetzt, gerät schnell ins Kreuzfeuer. Dass Janka Kluge auf Reichelts Blog als Mann bezeichnet wurde, hat auch mit diesen Fronten zu tun. Aber man muss ganz an den Anfang gehen, um zu verstehen, wie es dazu kam und was Janka Kluge antreibt.

Janka Kluge ist als biologischer Mann geboren und lebte für ihr Umfeld auch als solcher. Aber sie fühlte sich nicht als Mann. Von ihrem Vater wurde sie dafür verprügelt, sie hatte Suizidgedanken. „Ich konnte nie beantworten, woher ich weiß, dass ich Frau bin. Ich wusste es einfach“, sagt sie.

Eine falscher Tweet bringt Kluge ins Kreuzfeuer

Seit knapp 40 Jahren lebt Kluge auch juristisch als Frau, dieses Geschlecht steht in ihrem Ausweis. Sie war einer der ersten Menschen, die ihre Transition unter dem damals neuen Transsexuellen-Gesetz (TSG) vollzogen haben. Sie gründete eine Selbsthilfegruppe für Transmenschen – „ich wollte das Gefühl das Alleineseins durchbrechen“ –, war Landessprecherin der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes, Bund der Antifaschisten (VVN-BdA). Und sie setzt sich heute für das geplante Selbstbestimmungsgesetz ein, das derzeit als Gesetzentwurf vorliegt und – sofern es den Bundestag passiert – das TSG ablösen soll. „Das hat mich zum Ziel einer Kampagne gemacht“, sagt Kluge. Genauer gesagt: Ein falsche Formulierung auf Twitter war schuld, und die hat mit der Biologie-Doktorandin Marie-Luise Vollbrecht zu tun.

Vollbrechts Fall erregte im Vorjahr Aufsehen: Sie sollte an der Humboldt-Universität in Berlin einen Vortrag halten. Der Titel, etwas abgekürzt: „Warum es in der Biologie zwei Geschlechter gibt.“ Tatsächlich aber gibt es Menschen, die von Geburt an Merkmale beider Geschlechter besitzen, also etwa sowohl Eierstock als auch Hodengewebe haben. Ob man die Menschen biologisch einem der beiden Geschlechter zuordnet oder ein zusätzliches einführt, ist vor allem eine Definitionsfrage und hat auch nichts mit sozialen Geschlechtern zu tun. Aber Transmenschen fühlen sich durch das Festhalten an der Zweigeschlechtlichkeit oft verletzt. Das Ergebnis: Vollbrecht wurde als queer- und transfeindlich kritisiert, Proteste gegen ihren Vortrag wurden angekündigt, dieser zunächst abgesagt und später nachgeholt. Auch auf Twitter wurde sie vorübergehend gesperrt.

Rechte Medien werden auf die Stuttgarterin aufmerksam

Kluge schrieb daraufhin, ebenfalls auf Twitter, Vollbrecht sei wegen eines Aufrufs zu Gewalt gegen Transmenschen gesperrt worden. Tatsächlich ging es zwar um einen Tweet, den man als gewaltträchtig verstehen kann, der aber keinen Bezug zu Transmenschen hatte. Vollbrecht klagte auf Unterlassung, Kluge gab dem nach und löschte ihren Tweet. Bei dem Rechtsstreit wurde Kluge vom Sheroes Fund der Amadeu-Antonio-Stiftung unterstützt, um die etwa 2000 Euro Anwaltskosten zu tragen. Das machte manche rechtsorientierte Medien auf Kluge aufmerksam, unter anderem die Website „Pleiteticker“ von Julian Reichelt.

In einem Beitrag auf „Pleiteticker“ zu diesem Thema bezeichnete eine Journalistin Janka Kluge daraufhin erst als „Transfrau“, später aber als „biologischen Mann“ und „über 60-jährigen Mann“. Die Bezeichnung biologischer Mann ließ Janka Kluge unberührt, nur gegen den „über 60-jährigen Mann“ ging Kluge vor, darum ging es in dem Prozess am Frankfurter Landgericht.

Das Ansprechen mit einem Geschlecht, das als nicht passend betrachtet wird und in dem Fall auch dem Eintrag in den Ausweispapieren widerspricht, wird von Transmenschen in der Regel als beleidigend empfunden. Das Landgericht Frankfurt folgte dem, die Bezeichnung sei im Gesamtkontext bewusst verunglimpfend und persönlichkeitsrechtsverletzend, teilte das Gericht mit.

Das Reichelt-Umfeld legt mit einer Doku nach

„Das hört nicht auf“, sagt Kluge zu dieser Auseinandersetzung. Die Gegenseite hatte laut Kluges Anwalt Berufung angekündigt, eine Anfrage an Reichelts Plattform dazu blieb bis Redaktionsschluss unbeantwortet. Aber Reichelts Medienumfeld – sein „Pleiteticker“ ging mittlerweile in der Plattform Nius.de auf – legte im Kampf um die Meinungshoheit am Donnerstag mit der eineinhalbstündigen Doku „Trans ist Trend“ nach. „Der ganze Film ist ein einziger Angriff“, sagt Kluge. Warum tut sie sich das an?

„Es geht mir nicht um meine persönliche Situation“, sagt Janka Kluge. „Diese Prozesse haben strategischen Sinn.“ Sie hoffe, dass sich andere Transmenschen in ähnlichen Situationen künftig besser wehren könnten. Auch vom Selbstbestimmungsgesetz hätte sie, fast 40 Jahre nach ihrer Transition, selbst nichts mehr. Sie will sich trotz der Angriffe weiter dafür einsetzen.

Das sieht das Selbstbestimmungsgesetz vor

Geschlechtseintrag
Durch das Selbstbestimmungsgesetz sollen Menschen am Standesamt einfacher ihren Vornamen und den Geschlechtseintrag ändern können. Wer minderjährig ist, braucht die Zustimmung der Eltern, ein ständiges Hin-und-her-Wechseln ist durch eine dreimonatige Anmeldefrist davor und eine einjährige Sperrfrist danach nicht möglich – insgesamt dauert so ein formaler Geschlechterwechsel also 15 Monate.

Gutachten
Psychologische Gutachten sind für das Ändern des Geschlechtseintrags am Standesamt nicht mehr nötig, unter dem Transsexuellengesetz (TSG) war das noch der Fall. Weiterhin werden Gutachten für geschlechtsangleichende Operationen oder Hormontherapien benötigt – um die geht es im Selbstbestimmungsgesetz aber gar nicht.

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