Kurz vor Ende seiner Amtszeit präsentiert der Landesbeauftragte für Datenschutz einen Gesetzentwurf. Das Innenministerium gibt sich auffällig zurückhaltend.

Digital Desk: Jan Georg Plavec (jgp)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Stefan Brink (FDP), präsentiert an diesem Freitag in Freiburg seinen Entwurf für ein Transparenzgesetz. Es soll Landes- und Kommunalbehörden zu maximaler Transparenz zwingen und enthält unter anderem eine Liste mit 33 Dokumententypen, welche die Verwaltung von sich aus veröffentlichen soll – darunter Gutachten, Evaluationen, die Empfänger von Subventionen, Verträge mit einem Gegenstandswert von mehr als 100 000 Euro oder der Quellcode von Software, sofern diese von der Verwaltung individuell bestellt wurde.

 

Die Informationen sollen automatisiert auf einem Online-Transparenzportal veröffentlicht werden. Bislang müssen sie auf Grundlage des 2015 eingeführten Informationsfreiheitsgesetzes je einzeln von Bürgern angefragt werden – vielfach erfolglos. Brink selbst hatte das Gesetz vergangenes Jahr sehr kritisch evaluiert. Das neue Transparenzgesetz soll „die Holschuld durch eine Bringschuld ersetzen“, sagte Brink unserer Zeitung – eine Reaktion auf den Frust vieler Petenten.

Unzufrieden mit dem Innenministerium

Die grün-schwarze Landesregierung hat sich im Koalitionsvertrag auf ein Transparenzgesetz verpflichtet. Brink ist allerdings damit unzufrieden, wie „insbesondere das Innenministerium mit dem Thema umgeht“ – deshalb der Gesetzesvorschlag.

Im Haus von Innenminister Thomas Strobl (CDU) kennt man Brinks Gesetzesvorschlag noch nicht. Solche „Empfehlungen“ für mehr Informationsfreiheit seien allerdings dessen Aufgabe, heißt es aus dem Ministerium in Stuttgart. Beschließen muss das Gesetz der Landtag.