Trauma als Kurfolge? Ein Signal der Anerkennung

Der Fall endete mit einem Vergleich – und dem Gefühl, endlich gehört zu werden. Foto: picture alliance/dpa/Volker Hartmann

Das Sozialgericht konnte gar kein Grundsatzurteil in Sachen Verschickungskinder fällen. Aber es hat genau hingehört und erkennt Leiden an. Das ist ein Schritt, sagt StZ-Autorin Hilke Lorenz

Familie/Bildung/Soziales: Hilke Lorenz (ilo)

Heilbronn - Das Sozialgericht schaut bei der Einschätzung von Krankheiten und deren Folgen für die Berufsunfähigkeit nicht, wo die Ursachen psychischer Beeinträchtigungen und Traumatisierungen liegen. Es prüft lediglich, ob jemand auch wirklich krank ist. Dem Kläger, der als Ursache seiner psychischen Belastungen seine 13-fache Verschickung in Kinderkuren in den 60er und 70er Jahren geltend machte, attestierte das Sozialgericht Heilbronn jedoch, dass er glaubwürdig dargelegt habe, wirklich krank zu sein. Und es gab ihm Raum zu erzählen.

 

Entscheidung könnte ermutigen

Dass die Klage nur in einen Vergleich mündete, in den der Kläger und sein Arbeitgeber einwilligten, könnte man als Wermutstropfen sehen. Nichts von diesem Fall wird mangels Urteil in die juristische Fachliteratur eingehen. Wenn der Kläger nun aber als vermutlich erstes ehemaliges Verschickungskind seine Leidensgeschichte vor einem Gericht darlegen konnte, ist das zumindest für andere Betroffene eine Anerkennung alten Unrechts. Und die Nachfolgeorganisationen ehemaliger Kur-Träger sollten die Entscheidung als Ermutigung sehen, weiter an der Aufklärung der Vergangenheit mitzuwirken. Das hilft auch ihnen.

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