Das Sozialgericht konnte gar kein Grundsatzurteil in Sachen Verschickungskinder fällen. Aber es hat genau hingehört und erkennt Leiden an. Das ist ein Schritt, sagt StZ-Autorin Hilke Lorenz
27.07.2021 - 14:55 Uhr
Heilbronn - Das Sozialgericht schaut bei der Einschätzung von Krankheiten und deren Folgen für die Berufsunfähigkeit nicht, wo die Ursachen psychischer Beeinträchtigungen und Traumatisierungen liegen. Es prüft lediglich, ob jemand auch wirklich krank ist. Dem Kläger, der als Ursache seiner psychischen Belastungen seine 13-fache Verschickung in Kinderkuren in den 60er und 70er Jahren geltend machte, attestierte das Sozialgericht Heilbronn jedoch, dass er glaubwürdig dargelegt habe, wirklich krank zu sein. Und es gab ihm Raum zu erzählen.