„Der Wasserpreis in Stuttgart ist trotz der schwierigen Topografie zu hoch“, erklärte dazu Ministeriumssprecher Lorho. Der enorme Höhenunterschied sei von den Kartellwächtern bei der Entscheidung angemessen berücksichtigt worden. „Das ist eine gute Nachricht für die Bürger“, sagte Oberbürgermeister Fritz Kuhn (Grüne). Das Votum der Kartellbehörde bestätige die Auffassung der Stadt, dass der zum 1. August 2012 von der EnBW um 9,3 Prozent erhöhte Wasserpreis nicht gerechtfertigt gewesen sei. „Es muss eine deutliche Entlastung beim Wasserpreis geben.“ Die Stadt hatte der EnBW nach der Anhebung vor zwei Jahren den Missbrauch ihrer marktbeherrschenden Macht vorgeworfen.

 

Die Rathausspitze geht jetzt davon aus, dass die Entscheidung der Kartellbehörde auch Auswirkungen auf den Rechtsstreit zwischen Stuttgart und der EnBW über den Rückkauf des Stuttgarter Wassernetzes haben wird. Es müsse aber abgewartet werden, wie sich die Entscheidung der Kartellbehörde auf den Wert des Wassernetzes auswirken werde. Wie mehrfach berichtet, hat der Gemeinderat vor zwei Jahren die Rekommunalisierung der Wasserversorgung beschlossen.

Deren Wert könnte sich nach Ansicht der Stadt erheblich verringern. Bei dem Streit um das 2350 Kilometer lange Wassernetz geht es um viel Geld. Die EnBW verlangt von der Stadt 600 bis 750 Millionen Euro. Im Rathaus wird der angemessene Preis für Hochbehälter und Leitungen hingegen mit 139 Millionen Euro beziffert. Im Dezember werden sich die Kontrahenten darüber erstmals vor Gericht streiten.

Martin Körner, SPD-Fraktionschef im Gemeinderat, sieht in der Entscheidung der Kartellwächter „ein starkes Signal für die Verbraucher“. Deren Rechte seien gestärkt worden. Die EnBW müsse den Bürgern das über Jahre zu viel gezahlte Geld rasch zurückerstatten.