Ärger in Sindelfingen Abgeschleppt trotz Behindertenausweis?

Der Sindelfinger Vollzugsdienst lässt ein vor dem Casa Vecchia geparktes Auto abschleppen – trotz Behindertenausweis hinter der Frontscheibe (Symbolbild). Foto: Lichtgut/Max Kovalenko

Nächtlicher Schock nach Restaurantbesuch: Ein Auto wird vom Behindertenparkplatz abgeschleppt. Der Fahrer erlebt eine nächtliche Odyssee und blecht 500 Euro.

Böblingen: Edmund Langner (edi)

Eine Gruppe von Freunden im gehobenen Alter, zum Teil in ihrer Mobilität stark eingeschränkt, trifft sich zum gemeinsamen Abendessen im Casa Vecchia (ehemals Gasthaus Hirsch) bei der Sindelfinger Martinskriche. Als sie zum Parkplatz kommen, ist ihr Auto weg. Wurde es gestohlen? Ein Anruf beim Polizeirevier Sindelfingen bringt Klarheit: Der Mercedes Sprinter wurde abgeschleppt – obwohl ein Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzscheibe gelegen hatte. Das Ende eines gemütlichen Abends wird zum Anfang einer nervenaufreibenden und teuren Nacht.

 

„Nie wieder Sindelfingen!“, schimpft Johannes Grabinski. Der Möbelhändler aus Regenburg ist auch anderthalb Wochen nach diesem Erlebnis noch immer stinksauer. Der 78-Jährige war am 29. August aus der Oberpfalz gekommen, um sich dort mit zwei Menschen zu treffen, mit denen er seit vielen Jahren geschäftlich und freundschaftlich verbunden ist: die langjährige Böblinger Küchenstudioleiterin Ingeborg Möller-Faber und der Sindelfinger Speditionskaufmann Gerhard Wettengel.

Bayerischer Unternehmer unterstellt Falschparker-Abzocke

„Ich habe die beiden von zuhause abgeholt und dann neben der Martinskirche zwei leere Behindertenparkplätze vorgefunden“, berichtet Grabinski. Knapp zwei Stunden, von etwa 19.15 Uhr bis 21 Uhr, sitzen die Freunde im Restaurant. Von der Abschleppaktion draußen bekommt das Trio offenbar nichts mit. Als Grabinski und seine Begleitung vor dem leeren Parkplatz stehen, beginnt für sie zunächst die Suche nach dem verschwundenen Fahrzeug. Die 68-jährige Ingeborg Möller-Faber ist nach einem Schlaganfall als „außergewöhnlich gehbehindert“ eingestuft, das sei auch auf dem Schwerbehindertenausweis vermerkt, und auch der 83-Jährige Gerhard Wettangel ist in seiner Beweglichkeit eingeschränkt. Erschwerend hinzu kommt, dass es jetzt zu regnen anfängt – und die warme Kleidung der drei liegt im Auto.

Beim Polizeirevier erfährt Grabinski den Namen der Abschleppfirma und den Abstellort des Sprinters. Nach anfänglichen Schwierigkeiten, ein Taxi zu organisieren, hilft der Wirt dem gestrandeten Trio, und binnen fünf Minuten steht ein Fahrer vor dem Restaurant. Als man mit dem Taxi schließlich das unbeleuchtete Parkplatzgelände nahe dem Amazon-Verteilzentrum in Darmsheim findet, ist es schon 22 Uhr. Als Grabinski beim Abschleppunternehmen anruft, erfährt er, dass er das Fahrzeug zu so später Stunde nur gegen Euro 80 Aufpreis auslösen könne und dass dies noch rund 20 Minuten dauern würde. Wohl oder übel willigt er ein. „Das Fahrzeug haben wir dann gegen Bezahlung von Euro 415,31 bekommen und so konnte ich meine Gäste wieder zu Hause abliefern“, berichtet der 78-Jährige.

Taxifahrer macht extra ein Beweisfoto vom Behindertenausweis

Grabinski entscheidet sich, rechtliche Schritte einzuleiten. Schließlich habe er ja Ingeborg Möller-Fabers Schwerbehindertenausweis hinter der Windschutzscheibe platziert. Der Taxifahrer, der das Trio abgeholt hat, bestätigt ihm, dass er das Dokument sehen könne. Tatsächlich, so Grabinski, sei so ein Sprinter-Kastenwagen ja etwas höher als ein normaler Pkw und werde meist von Handwerkern oder Spediteuren verwendet. „Da geht man nicht von Behindertentransport aus und schaut nicht hin“, sagt er. Allerdings von der Seite sei der Ausweis aber in voller Größe sofort sichtbar gewesen, so Grabinski.

Als er sein Auto zurück hat und die Freunde wieder zuhause sind, macht sich Johannes Grabinski auf den 330 Kilometer langen Heimweg nach Regensburg. Es ist bereits nach Mitternacht.

Mitarbeiter von Abschleppunternehmen widerspricht deutlich

„Da kann man schon Seilschaften vermuten“, äußert Grabinski den Verdacht, dass hinter dem Vorgehen von Vollzugsdienst und Abschleppunternehmen Methode stecken könnte. „In Regensburg gab es ähnliche Fälle, wo viele wegen dubioser Parkverstöße abgezockt wurden“, sagt der Bayer.

Er habe einen Anwalt eingeschaltet, erzählt der Unternehmer. „Schließlich hat mich der Spaß inklusive Taxi knapp 500 Euro gekostet“, sagt Grabinski. „Ein bisschen sehr drastisch“, findet er die aus seiner Sicht unverhältnismäßige Vorgehensweise der Stadt Sindelfingen. Das sieht auch Ingeborg Möller-Faber so. „Ich sehe das einfach als Abzocke. Man hätte doch auch einfach einen Strafzettel hinmachen oder vorher im Restaurant nachfragen können, ob jemand das Auto gehört“, sagt die Böblingerin.

Auf Nachfrage bei dem Abschleppunternehmen widerspricht ein Mitarbeiter deutlich. Zwar lägen ihm zu dem konkreten Vorfall keine Informationen vor, allerdings betonte er, dass man vorab immer erst telefonisch versuche, den Fahrzeughalter zu ermitteln. Er bezweifelte, dass tatsächlich eine legitime Parkberechtigung vorgelegen habe. „Ich kann Ihnen versichern, dass wir nie ohne eine Grund ein Auto abschleppen“, so der Mitarbeiter. „Bei einem Unfall sind wir immer die Retter, aber sobald es um Falschparker geht, sind wir Diebe“, macht er seinem Unmut Luft. Von der Stadt Sindelfingen lag bis Redaktionsschluss trotz mehrfacher Nachfrage keine Stellungnahme vor.

Rechtslage

Grad der Behinderung
Der Umfang einer Einschränkung wird mit dem GdB (Grad der Behinderung) in Zehnergraden von 20 bis 100 beschrieben. Ab einem GdB von 50. gelten Menschen als schwerbehindert. Im Falle von Ingeborg Möller-Faber liegt laut dem Ausweiseintrag „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung), ein GdB von mindestens 80 vor.

Parkausweis
Ein Behindertenausweis allein reicht zum Parken unter Sonderregelungen nicht aus. Dafür ist ein blauer EU-Parkausweis notwendig. Laut Ingeborg Möller-Faber war ein solcher Ausweis im Auto hinterlegt.

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