Eine Bar hat bunte Räder aufgestellt, um Kunden zu locken – und dabei die Vorschriften der Stadt übersehen. Denn ungenehmigte Reklame im öffentlichen Raum ist verboten.

Böblingen: Marc Schieferecke (eck)

S-Mitte - Die Bar Mauritius, nun ja, ist bei ihren Gästen nicht unbedingt wegen ihres heimeligen Ambientes beliebt. Ihre Adresse ist die Marienstraße 12. Dort bewirten die Kellner am Ende einer Einkaufspassage zwischen Betonwänden. Im Untergeschoss lockt Lidl Schnäppchenjäger mit Sonderangeboten. Dafür kosten so gut wie alle Cocktails nur 4,99, und die billigste Pizza ist mit 6,40 Euro im Angebot. Alle Gerichte gibt es für Eilige auch zum Mitnehmen.

 

Vor 20 Jahren wurde die erste Mauritius-Bar eröffnet, wie ein Werbebanner über dem Eingang informiert. Seitdem verbreiten sich ihre Ableger in und um Stuttgart, bis hinaus nach Kirchheim oder Schwäbisch Gmünd. Zum runden Geburtstag wollte die Filiale im Zentrum Stuttgarts mit einer Werbeaktion auf sich aufmerksam machen. Was zwar gelungen ist, aber nicht unbedingt in der Art, wie es sich die Barbetreiber gewünscht hatten.

Sie ließen Fahrräder pinkfarben lackieren und versahen sie mit Holzkisten auf den Gepäckträgern, die für das Mauritius-Angebot warben. Die Räder waren an den Ständern entlang der zum sogenannten Shared Space umgebauten Tübinger Straße abgestellt. „Von den illegalen Werbeaktionen ist das immer noch die sympathischste“, sagte die Bezirksvorsteherin Veronika Kienzle, „aber ich finde das nicht in Ordnung, dafür bauen wir keine Radständer auf.“ Was ziemlich genau die Meinung von Ladeninhabern und Anwohnern entlang der Tübinger Straße wiedergibt.

Anhänger mit Werbeaufdrucken haben Parkverbot

Ärger mit ungenehmigter Werbung entlang von Straßen ist die Stadt durchaus gewohnt, bisher allerdings nicht mit Fahrrädern, sondern mit Anhängern. Weil immer mehr von ihnen mit Werbeaufdrucken bestückt vor allem entlang der Neuen Weinsteige parkten, erließ das Amt für öffentliche Ordnung vor drei Jahre gar ein eigenes Parkverbot für Anhänger. Werbung, die auf Fahrradreifen ruht, war bisher allerdings ein unbekanntes Phänomen.

„Es gibt eben einige findige Geschäftsleute“, sagt Ralf Maier-Geißer vom Amt für öffentliche Ordnung. Aber ungeachtet dessen, ob der Werbeträger mit Pedalen oder an einer Anhängerkupplung bewegt wird, ist ungenehmigte Reklame im öffentlichen Raum verboten. „Rechtlich stellt das eine Sondernutzung dar“, sagt Maier-Geißer, „tatsächlich ist das nichts anderes als ein wild geklebtes Plakat.“ Weshalb die Barbetreiber Post aus dem Rathaus bekamen, mit der sie aufgefordert wurden, die Räder einzusammeln. Hätten sie sich geweigert, hätte die Stadt ein Bußgeld verhängt und die Werberäder selbst entfernt – selbstredend gegen Gebühr.

Gänzlich beendet sind die Werbeaktionen auf zwei Rädern dennoch nicht. Vor dem Eingang der Tübinger Passagen steht ein leuchtorangefarbenes Fahrrad, um Kundschaft für den Freizeitausrüster Globetrotter zu locken. Dies allerdings auf seinem eigenen Radständer. Einst radelte auch eine Ladeninhaberin mit Reklame auf dem Gepäckträger stetig durch die Stadtmitte. „Sie hat für ihre Boutique Fräulein Sonntag geworben“, sagt Kienzle. In diesem Fall aber völlig legal und vorschriftsgemäß. „Wenn ein Rad wirklich zum Fahren genutzt wird, ist dem rechtlich nichts entgegenzusetzen“, sagt Maier-Geißer. Mit noch etwas mehr geschäftlicher Findigkeit sind Wiederholungen mithin nicht ausgeschlossen.