Bau-Tücken in Großbottwar Baugesuch eingereicht – und plötzlich steht der Keller unter Denkmalschutz

Wolfgang Roth hat ein Grundstück erworben, unter dem ein Gewölbekeller liegt. Foto: Christian Kempf

Ein Bauherr muss sich bei einem geplanten Wohnhaus in Großbottwar (Kreis Ludwigsburg) mit einem alten Gewölbekeller arrangieren, der wider Erwarten nicht abgerissen werden darf.

Die Altstadt von Großbottwar gehört zu den malerischsten weit und breit. Etwas eingetrübt wird der Zauber am Schnittpunkt zwischen der Lange Gasse und der Pfarrstraße. Dort wuchern auf einem Grundstück Gras und Unkraut. Das Areal liegt seit Jahren brach. Nichts deutet darauf hin, dass ausgerechnet hier ein kleiner baugeschichtlicher Schatz unter der Oberfläche schlummern soll. Nach Einschätzung des Landesamts für Denkmalpflege ist aber genau das der Fall. Die Behörde hat einen unter der Grasnarbe verborgenen Gewölbekeller unter Schutz gestellt – und damit Wolfgang Roth einen gewaltigen Stein in den Weg gelegt.

 

Der Keller wurde nachweislich erstmals 1522 erwähnt

Der Stuttgarter hat das Areal vor einiger Zeit von der Stadt erworben. Der Architekt hatte aus der Rolle des Auftragnehmers ausbrechen wollen, suchte deshalb eine Fläche, die er kaufen, entwickeln und bebauen konnte. Über einen ehemaligen Studienfreund war bei diesem Ansinnen Großbottwar in seinen Fokus gerückt. Zunächst hatte Roth ein anderes Areal im Ort im Visier, schwenkte dann aber auf die Lange Gasse 32 um. Der 53-Jährige überzeugte die Kommune mit seinem Nutzungskonzept, bekam dafür in einem Wettbewerb den Zuschlag.

So in etwa könnte der Gewölbekeller nach dem Umbau aussehen. Foto: Wolfgang Roth

Den Keller wollte er abreißen lassen, dann auf dem Grundstück frischen Wohnraum schaffen. Ganz so, wie es auch Planungen von früheren Interessenten vorgesehen hatten. Ein Erhalt des Gemäuers habe nie zur Debatte gestanden. „Man hat den Keller gar nicht gesehen. Der Stadt war das auch nicht wichtig“, sagt er. Roth reichte also im Jahr 2019 sein Baugesuch ein. „Und innerhalb von drei oder vier Tagen war der Gewölbekeller plötzlich unter Denkmalschutz“, sagt er. Seine Vorstellungen für das Grundstück mit einem Mehrfamilienhaus und einem Untergeschoss musste er von jetzt auf nachher über den Haufen werfen. Der Keller, der nachweislich erstmals 1522 erwähnt wurde, habe nicht weichen dürfen. Er dürfe statisch auch nicht belastet werden, sagt Roth, der quasi mit seinen Planungen wieder von vorne anfangen musste.

Nun klingt es nach einem merkwürdigen Zufall, dass fast 500 Jahre niemand die Bedeutung des Bauwerks offiziell gewürdigt und sich der Denkmalschutz ausgerechnet dann eingeschaltet hat, als Roths Gesuch eingereicht wurde. Doch das liege daran, dass dieser Bereich im alten Ortskern als Fläche ausgewiesen sei, auf der eine schützenswerte Bausubstanz zu vermuten sei, erklärt Korbinian Ruff, Pressesprecher des Regierungspräsidiums (RP). Es müsse dort „bei einer Planung, die Denkmale gefährden könnte, geprüft werden, ob Belange der Denkmalpflege berührt werden könnten“. Also seien Recherchen angestoßen worden mit dem Ergebnis, dass sich in der Lange Gasse 32 einst ein Kornhaus mit herrschaftlichem Weinkeller befunden habe. Und das Denkmalamt stellte den Keller unter Schutz.

Auf dem Grundstück stand bis in die 1990er-Jahre eine Scheune. Foto: Landesamt für Denkmalpflege

Wolfgang Roth hat zwar versucht, den Schutzstatus wieder aufheben zu lassen, sich schließlich aber damit arrangiert – und die besondere Gemengelage als Aufgabe angenommen. „Wenn es ein Problem gibt, steckt darin die Lösung. Das hat meine berufliche Laufbahn gezeigt“, sagt der Architekt. Und die neue Lösung für eine Bebauung sei sogar besser als die ursprünglichen Gedankenspiele.

Eine Fläche über dem Keller soll künftig als Innenhof dienen, um den sich ein lang gezogener Baukörper mit drei Wohnungen, ein schmaleres Haus mit zwei Einheiten sowie ein dritter Gebäudekomplex mit Abstellräumen gruppieren werden. Links und rechts vom Keller werden Fundamente gesetzt, über die eine Art Brücke aus Stahlbeton als Träger gespannt wird, sodass zumindest ein Teil des Areals über dem Keller bebaut werden kann. Zusätzlich setze er auf Holz als Baumaterial, um Gewicht zu reduzieren, erklärt Roth.

Den rund 300 Quadratmeter großen und am Scheitelpunkt etwa 3,50 Meter hohen Keller selbst will er herausputzen. Ihm schwebt vor, dass dort Weinconnaisseure kostbare Flaschen einlagern können, der riesige Raum ergo als ein Tresor für edle Tropfen dient. „In die Mitte könnte man noch einen schönen, 15 Meter langen, massiven Holztisch reinstellen“, sagt er. Die Weine könnten dann in ansprechender Atmosphäre degoustiert werden. Roth hatte sich auch überlegt, ob im dem Gemäuer womöglich ein Jazzkeller, ein Proberaum für Musiker oder ein Jugendtreff entstehen könnten. „Für Veranstaltungen kann man den Keller aber nicht nutzen, weil ein zweiter Rettungsweg fehlt“, erläutert er.

Spatenstich ist für den Jahreswechsel geplant

Für seinen neuen Bauantrag habe er inzwischen die Genehmigung in der Tasche. Zum Jahreswechsel sollen die Bagger anrücken, bis September 2026 die Häuser mit den zwischen 54 und 180 Quadratmeter großen Wohnungen fertig sein. Im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen wird das Grundstück dann weniger massiv bebaut sein, was die Wirtschaftlichkeit mindert. Wolfgang Roth ist dennoch mit sich im Reinen. „Alle Wohnungen orientieren sich zu dem Innenhof. Das sehe ich als eine Qualität. Und das hat mir, wenn man so will, der Gewölbekeller erst ermöglicht, weil man es nur so bebauen kann“, sagt er.

Teil eins Kornhauses

Alter
Auf dem Grundstück in der Lange Gasse 32 stand nachweislich seit 1522 ein herrschaftliches Kornhaus mit Keller. Der Bau könnte laut Regierungspräsidium schon im 13. Jahrhundert erfolgt sein. 1817 habe sich das Ensemble im Besitz des Königlichen Kameralamtes befunden. Es wurde als Kellereikeller genutzt. 1852 kaufte der Besitzer eines Gasthofs das Gebäude, das 1903 niedergebrannt ist. Es wurde durch eine Scheune ersetzt, die in den 1990er-Jahren abgebrochen wurde.

Rückschlüsse
 Der Gewölbekeller sei ein Zeugnis für den Weinbau in der Kommune und verdeutliche „die Kontinuität der Nutzung eines solchen Gebäudeteils über mehrere Jahrhunderte hinweg trotz veränderter Besitzverhältnisse“, erklärt das Denkmalamt. Zudem lasse die „außerordentliche Größe Rückschlüsse auf die Lagerwirtschaft und damit auch auf die Wirtschaftsverhältnisse vergangener Zeiten zu“.

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