Die Bundeswehr will deutlich mehr als 200 Soldaten für den Einsatz an der türkisch-syrischen Grenze bereitstellen. Der Bundestag soll Freitag nächster Woche entscheiden.

Politik: Matthias Schiermeyer (ms)

Stuttgart - An diesem Donnerstag will das Bundeskabinett den Einsatz von Patriot-Systemen zum Schutz der Türkei vor Luftangriffen beschließen. Im Anschluss daran geben Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) und Außenminister Guido Westerwelle (FDP) Details bekannt. Nach StZ-Informationen wird sich die Bundeswehr mit deutlich mehr als 200 Soldaten an der Operation beteiligen. Der Bundestag soll sich erstmals am nächsten Mittwoch damit befassen. Eine Abstimmung über das Mandat ist dann für den Freitag vorgesehen.

 

Christian Schmidt, Parlamentarischer Staatssekretär des Verteidigungsministers, rechnet mit einer klaren Mehrheit für den Einsatz der Flugabwehrraketenstaffeln. „Wir ziehen einen Beitrag von zwei Patriot-Einheiten in Erwägung“, sagte er der Stuttgarter Zeitung. Eine dieser Einheiten umfasst 85 Soldaten. Zusätzlich zu berechnen sei aber die „Peripherie“, so der CSU-Politiker. Da brauche man Logistik bis hin zum Koch und zum Sanitätswesen. Wie viel Soldaten somit genau benötigt werden, lasse sich wegen des noch offenen Beitrags der Türken bisher nicht genau beziffern. „Insofern muss man mit einer gewissen Luft im Mandat arbeiten“, sagte Schmidt.

Auch die Awacs-Besatzungen werden eingebunden

Der Parlamentsauftrag soll auch die Awacs-Aufklärungsflugzeuge einschließen. „Wir werden den Einsatz von Awacs mitbenennen im Mandat, wobei wir darauf Wert legen, dass dieser im Rahmen der Routineflüge stattfindet, die es ohnehin über der Türkei gibt“, so Schmidt. Auf die Einbeziehung der Awacs-Besatzungen hatte vor allem die SPD gedrängt. Wie der verteidigungspolitische Sprecher Rainer Arnold der StZ sagte, hätte de Maizière dies anfangs hartnäckig abgelehnt. Arnold verwies jedoch auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 2008. Demnach hatte die damalige rot-grüne Bundesregierung mit dem deutschen Awacs-Einsatz über der Türkei von Februar bis April 2003 gegen die Verfassung verstoßen, weil sie wegen des drohenden Irak-Kriegs zuvor die Zustimmung des Bundestages hätte einholen müssen. Das Parlament müsse stets zustimmen, wenn nach den rechtlichen und tatsächlichen Umständen die Einbeziehung deutscher Soldaten in bewaffnete Auseinandersetzungen „konkret zu erwarten“ sei, urteilte Karlsruhe.