Die Türkei setzt nach der Verhängung des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention Medienberichten zufolge teilweise aus. Auch andere Regierungen haben dies bereits getan.

Istanbul - Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmus verwies nach übereinstimmenden Angaben türkischer Medien vom Donnerstag auf Artikel 15 der Konvention, der einen solchen Schritt in Kriegs- oder Notstandszeiten mit Einschränkungen erlaubt. Demnach kann nach Verhängen des Ausnahmezustands die Europäische Menschenrechtskonvention außer Kraft gesetzt werden. Auch Frankreich hat die Konvention nach den Anschlägen von Paris teilweise ausgesetzt, ebenso wie die Regierung in Kiew wegen der Gewalt in der Ostukraine.

 

Kurtulmus sagte nach Angaben der Zeitung „Hürriyet“: „Unser Ziel ist es, den Ausnahmezustand so kurz wie möglich zu halten.“ Er hoffe, dass er bereits nach einem bis eineinhalb Monaten wieder aufgehoben werden könne - statt der verhängten drei Monate. Er sicherte zu: „Es wird keine Ausgangssperre geben. Bei den Grundrechten werden keine Zugeständnisse gemacht werden.“

Drahtzieher des Putschversuches

Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan hatte als Begründung für den Ausnahmezustand angegeben, effektiver gegen Anhänger des Predigers Fethullah Gülen im Staatsdienst vorgehen zu können, den er für den Drahtzieher des am Samstag niedergeschlagenen Putschversuches hält.

In der Konvention ist die Aussetzung bestimmter Grundrechte nicht möglich, etwa das Recht auf Leben. Das Recht auf Leben ist auch nach der türkischen Verfassung nicht vom Ausnahmezustand berührt.