Drei Anhänger der kurdisch geprägten und seit 2013 verbotenen „Red Legion“ müssen wegen gefährlicher Körperverletzung zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren in Haft. Die Männer waren 2016 an einem Racheangriff auf ein Mitglied der „Osmanen Germania BC“ beteiligt.

Stuttgart - Im blutigen türkisch-kurdischen Bandenkrieg im Raum Stuttgart hat das Landgericht am Mittwoch gleich mehrere Haftstrafen verhängt. Drei Anhänger der kurdisch geprägten und seit 2013 verbotenen „Red Legion“ müssen wegen gefährlicher Körperverletzung zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren in Haft. Die Freundin eines Anführers der „Stuttgarter Kurden“ kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davon.

 

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und die Frau in der Nacht zum 21. April 2016 in Ludwigsburg an einem Racheangriff auf zwei Anhänger des türkisch geprägten „Osmanen Germania BC“ beteiligt waren. Die Opfer wurden mit Baseballschlägern und Messern attackiert und schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gefordert. Ein fünfter Angeklagter wurde am Dienstag freigesprochen. (Az. 9 Ks 212 Js 106234/16)

Die inzwischen multinationalen „Stuttgarter Kurden“ sind aus der seit 2013 verbotenen rockerähnlichen Straßengang „Red Legion“ hervorgegangen. Sie beharken sich seit 2016 mit Anhängern des von türkischen Migranten dominierten „Osmanen Germania Boxclub“.

Anfang Juni hatte das Landgericht ein erstes Urteil zum Bandenkrieg gefällt: Ein 24-Jähriger wurde wegen gefährlicher Körperverletzung zu vier Jahren Haft verurteilt. Laut Gericht war er dabei, als am 20. April mehrere Männer in Stuttgart-Stammheim einen 25-Jährigen Anhänger der verbotenen „Red Legion“ zusammenschlugen. Wenige Stunden kam es zum Gegenschlag in Ludwigsburg, an dem laut Gericht die jetzt Verurteilten beteiligt waren.