Die baden-württembergische Landesregierung ist laut Gericht bei der Verteidigung ihres Antisemitismusbeauftragten Michael Blume gegen die Anschuldigungen des „Bild“-Kolumnisten Joachim Steinhöfel zu weit gegangen – aber nur ein kleines Stück.

Baden-Württemberg: Eberhard Wein (kew)

Bei seinem Feldzug gegen den baden-württembergischen Antisemitismusbeauftragten Michael Blume (CDU) hat der Medienanwalt und „Bild“-Zeitungs-Kolumnist Joachim Steinhöfel einen Teilerfolg errungen. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim gab jetzt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes einer Klage Steinhöfels gegen das baden-württembergische Staatsministerium teilweise statt. Die Landesregierung habe bei einer Stellungnahme das für staatliche Stellen verbindliche Sachlichkeitsgebot übertreten (Az. 14 S 319/23).