"Wenn er nicht fragen darf, was will er dann dort?“, sagt der Anwalt von Stefan Mappus nun - das Erscheinen des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten vor dem Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal ist wegen des fehlenden Fragerechts wieder unsicher.

"Wenn er nicht fragen darf, was will er dann dort?“, sagt der Anwalt von Stefan Mappus nun - das Erscheinen des früheren baden-württembergischen Ministerpräsidenten vor dem Untersuchungsausschusses zum EnBW-Deal ist wegen des fehlenden Fragerechts wieder unsicher.

 

Stuttgart - Nachdem der EnBW-Ausschuss dem Ex-Ministerpräsidenten Stefan Mappus (CDU) den „Betroffenen“-Status zugebilligt hat, wird dessen Erscheinen vor dem Gremium wieder unsicher.

Sein Anwalt Christoph Kleiner betonte am Mittwoch, Mappus' Anliegen sei, in dem Gremium die Gutachter zum EnBW-Deal befragen zu können. Doch gerade das Frage- und Beweisantragsrecht hatte der Ausschuss dem ehemaligen Regierungschef nicht erteilt.

Zudem waren die für diesen Freitag geladenen Experten für Unternehmensbewertung zu einem späteren Termin geladen worden. „Wenn er nicht fragen darf, was will er dann dort?“, sagte Kleiner.